Ärztemangel auf dem platten Land: Studienplätze für Landärzte

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will Medizin-Studienplätze für Bewerber reservieren, die sich verpflichten, Landarzt zu werden.

An einer Tür steht ein Schild mit der Aufschrift "Die Praxis bleibt geschlossen".

Soll in Niedersachsen verhindert werden: Landarztmangel Foto: dpa

ROSTOCK taz | Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat wenige Tage vor der Landtagswahl die Einführung einer Landarztquote ins Spiel gebracht, um den drohenden Ärztemangel zu bekämpfen. Nach seiner Vorstellung könnten bis zu zehn Prozent der Medizin-Studienplätze künftig an Studierende vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre als Allgemeinmediziner im unterversorgten ländlichen Raum zu praktizieren.

„Das ist rechtlich möglich und von der Sache her geboten“, sagte Weil. Während es in ländlichen Regionen zu wenig Ärzte gebe, würden sich diese in den Städten konzentrieren. „Wenn sich das nicht in überschaubarer Zeit durch Anreizprogramme der Kassenärztlichen Vereinigung ändert, werden wir eine Landarztquote in der medizinischen Ausbildung in Niedersachsen einführen“, kündigte er an.

Jeder dritte Arzt steht vor dem Ruhestand

Etwa ein Drittel der niedersächsischen Hausärzte werde in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen, sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Uwe Köster: „Wir werden nicht mehr jede Praxis wiederbesetzen können, das ist ganz klar.“ Bereits jetzt fehlen ihm zufolge 370 Ärzte, um eine Vollversorgung im Land sicherzustellen.

Geklagt hat eine Frau aus dem Kreis Stormarn gegen fünf Unis, die ihr einen Medizin-Studienplatz verweigerten. Sie hatte mit ihrem Abi-Schnitt von 2,0 keine Chance.

Ob die Auswahl vor allem nach Abiturnote mit dem Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Bundesverfassungsgericht gefragt. Richter Ferdinand Kirchhof hat Zweifel an der Vergleichbarkeit der Noten zwischen den Ländern.

In der Wartezeit hat die Klägerin eine Ausbildung zur Intensivpflegerin gemacht und inzwischen ein anderes medizinisches Studium begonnen.

Eine Unterversorgung habe aber bisher durch Anreizprogramme flächendeckend verhindert werden können. Als unterversorgt gelten demnach Regionen, in denen der Versorgungsgrad unter 75 Prozent fällt. Es sei wichtig, Mediziner zu gewinnen, die auch wirklich Landärzte werden wollten. Eine Zwangsverpflichtung lehnt die KVN daher als „nicht zielführend“ ab.

Weils Vorschlag selbst ist nicht neu: Er entspricht einem Kernpunkt des sogenannten Masterplans 2020 zur Reform des Medizinstudiums, den Bund und Länder im März verabschiedet hatten. Darin heißt es unter anderem, dass den Ländern die Einführung einer Quote ermöglicht werden solle. Bis zu zehn Prozent der Studienplätze könnten sie vorab an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, danach für zehn Jahre im ländlichen Raum zu arbeiten.

Auch abseits möglicher Quotenregelungen soll die Bedeutung der Abiturnote bei der Studienplatzvergabe sinken, stattdessen sollen soziale und kommunikative Fähigkeiten stärker gewichtet werden. Wie genau das umgesetzt und finanziert werden soll, ist noch offen. Eine Expertenkommission solle Detailfragen klären und die Vorschläge im Oktober 2018 vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.

Eine Änderung der bisherigen Vergabepraxis für Studienplätze würde auch die KVN begrüßen: „Wir verschleudern Potenzial, das wir an den Unis unterbringen könnten“, sagte Köster. Mit einer Landarztquote und anderen Vergabekriterien allein sei es aber nicht getan. Es müsse wieder mehr Medizin-Studienplätze geben.

Mit seinen Vorschlag bringt Weil auch ein staatliches Steuerungsrecht bei der Medizinerausbildung ins Spiel. Da diese pro Kopf „wahrscheinlich eine Viertelmillion Euro“ koste, dürfe der Staat auch steuern, wo die Ärzte später arbeiteten. „Wenn sich die Betreffenden ihrer Verpflichtung entziehen, sollte es eine Rückzahlungspflicht geben“, sagte er.

Über die genaue Höhe müsse noch diskutiert werden. Auch für die KVN sei es „legitim, die Frage nach Kompensation zu stellen“, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt werde. „Ob sich das so umsetzen lässt, ist eine andere Frage“, sagte Köster.

Der Numerus Clausus steht ohnehin zur Disposition

Unabhängig von den Reformplänen wird die Vergabe von Medizin-Studienplätzen derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das derzeitige Vergabeverfahren mit seiner Fokussierung auf die Abiturnote mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.

Derzeit werden 40 Prozent der Studienplätze je zur Hälfte nach Abiturnote oder Wartezeit vergeben, wobei heute ein Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,2 oder eine Wartezeit von bis zu siebeneinhalb Jahren erforderlich ist.

Die restlichen 60 Prozent werden direkt über Auswahlverfahren an den Hochschulen vergeben, bei denen jedoch ebenfalls die Abiturnote starken Einfluss hat. Insgesamt stehen nach Angaben des Gerichts derzeit 62.000 Bewerber rund 11.000 Plätzen gegenüber. Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet.

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