Austritt aus AfD-Bundestagsfraktion: Mangelnde Abgrenzung von rechts

Mario Mieruch wurde für die AfD ins Parlament gewählt, verlässt nun aber wie schon Frauke Petry die Fraktion. Unklar ist, ob sie künftig zusammenarbeiten werden.

Ein Mann mit Glatze sitzt neben einer Frau mit kurzen Haaren

Frauke Petry und Mario Mieruch im Dezember 2016 Foto: imago/Jens Jeske

BERLIN taz | Ganz rechts außen im Bundestag, wo die AfD zunächst Platz nehmen wird, müssen die Handwerker nur noch 92 statt der ursprünglichen 94 Sitze aufbauen. Nach der bisherigen Parteichefin Frauke Petry verlässt auch der Abgeordnete Mario Mieruch die AfD-Bundestagsfraktion. Mieruch, bislang stellvertretender Landeschef in NRW, ist AfD-Gründungsmitglied und ein enger Vertrauter von Petrys Ehemann Marcus Pretzell. Dieser hatte seinerseits die Fraktion im Düsseldorfer Landtag verlassen.

In einer Mail an Parteifreunde, die der taz vorliegt, begründet Mieruch seinen Schritt mit mangelnder Abgrenzung von Partei und Fraktion nach rechts. Er sehe in der AfD eine „Entwicklung, die viele in der Partei mit Sorge betrachten und von der sie schon viel zu lange hoffen, dass sie umkehrbar sei“. Mieruch verweist dabei auch auf die erste Sitzung der AfD-Bundestagsfraktion, in der sich ein Teil der Mitglieder demonstrativ hinter den Sachsen Jens Maier gestellt hatten, gegen den ein Parteiausschlussverfahren läuft. Maier, der sich selbst „kleiner Höcke“ nennt, warnte vor „Mischvölkern“ und äußerte Verständnis für den norwegischen Rechtsterroristen Breivik.

Auch, so Mieruch in seiner Mail weiter, sei Stephan Brandner, ein Vertrauter von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, bei den Wahlen der Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktion nur knapp unterlegen. Dies offenbare eine „grundlegende innerparteiliche Trennlinie“. Am Donnerstag trifft sich die AfD-Bundestagsfraktion erneut, um ihre stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Ob sich andere Vertreter des sogenannten moderaten Flügels in der Fraktionsführung repräsentiert fühlen, dürfte auch vom Ausgang dieser Wahlen abhängen.

Während Petry nun also nicht ganz allein im Bundestag sitzen muss und auf weiteren Zulauf hofft, droht ihr von anderer Seite Ungemach. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen des Verdachts auf Meineid gegen sie erhoben. Die Behörde wirft ihr vor, vor zwei Jahren als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Der Landtag, wo Petry inzwischen auch aus der AfD-Fraktion ausgetreten ist, hatte ihre Immunität aufgehoben. Nun entscheidet das Landgericht Dresden über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.

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