Tierschützer halten Blitzlicht und Lärm für unzumutbar: Peta will Fischen Disko verbieten

Die Tierschutzorganisation Peta wagt einen neuen Anlauf und will einem Club sein Aquarium verbieten lassen. Der erste Versuch scheiterte, es gibt aber Präzedenzfälle.

Goldfische sind hübsch anzusehen, als Deko sollten die Tiere aber nicht benutzt werden, findet Peta. Foto: Nathan G./dpa

HAMBURG taz | Die 1.500 Fische im Club „Die Insel“ in der Innenstadt werden vielleicht bald an einen ruhigeren Ort umziehen müssen. Jedenfalls wenn es nach der Tierschutzorganisation Peta geht. Denn die hat den Geschäftsführer des Clubs vor zwei Wochen aufgefordert, ein neues Zuhause für die Fische zu suchen. Er reagierte nicht und Peta wandte sich an das Veterinäramt des zuständigen Bezirks Mitte, um das Aus für das Aquarium im Club zu erwirken.

„Fische sind keine lebendige Dekoration und gehören nicht in eine Diskothek“, sagt Tanja Breining, Meeresbiologin bei Peta. Das Leben im Club belaste die Fische und führe zu Dauerstress: Besucher klopften an die Scheibe des Aquariums und machten Fotos mit Blitzlicht, die Fische könnten erblinden, sagt Breining. Außerdem werde das empfindliche Gehör der Tiere – manche Fische könnten Musikstücke von Komponisten wie Bach und Strawinsky unterscheiden – durch die Musik geschädigt. Das Leben in einer Diskothek sei einfach für Fische ungeeignet.

Das sieht Peta schon seit 2013 so, da versuchten die Tierschützer schon einmal die Fische aus dem Club zu bekommen. Der Club hieß da noch „Das Privileg“, Daniel van Cleef war damals schon der Betreiber und fühlte sich zu unrecht angegriffen: „Wir haben nur Freitag und Sonnabend Betrieb. Ansonsten haben die Fische Ruhe“ sagte er damals der Hamburger Morgenpost. Selbst bei Partys herrsche im Becken der Fische Stille: „Durch den Betonsockel und die vier Zentimeter dicken Scheiben sind die Fische abgeschirmt.“

Das Veterinäramt kontrollierte daraufhin den Club und kam zum Schluss, dass „keine Hinweise die Rückschlüsse auf tierschutzrelevante Leiden oder Schäden bei den Fischen zulassen“. Eine Firma betreue die Fische und das Aquarium befinde sich wegen der baulichen Gegebenheiten sozusagen in einem anderen Raum als die Tanzfläche. Also durfte weiter mit Fischen gefeiert werden.

Die Tierrechtsorganisation Peta hat Strafanzeige gegen den Tierpark Hagenbeck sowie 19 weitere Zoos und Tierparks wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Sie werfen den Tierpark-Betreibern vor, Vögeln regelmäßig die Federn zu Beschneiden oder sie durch chirurgische Eingriffe flugunfähig zu machen, um sie am Wegfliegen zu hindern, teilte die Organisation am Mittwoch in Berlin mit. Die Vögel werden für die „trügerische Idylle einer malerisch wirkenden Teichanlage“ verstümmelt.Peta bezieht sich auf Schätzungen von 2016, wonach in deutschen Zoos und Tierparks rund 10.000 flugunfähig gemachte Vögel gehalten werden. Den Tieren werden Körperteile amputiert, Organe oder Gewebe zerstört. Das ist laut Tierschutzgesetz verboten. Aber die Behörden machen die Augen zu, kritisiert Peta.

Als der Club jetzt seinen Namen änderte, nutzte Peta die Gelegenheit. Die Tierschutzorganisation fordert eine neue Untersuchung und wünscht sich dieses Mal mehr Kooperation von den zuständigen Behörden. Die Sprecherin des Bezirks Mitte hält es aber auf Nachfrage für unwahrscheinlich, dass es eine neue Untersuchung geben wird. Denn es haben keine gravierenden Umbauten in dem Club stattgefunden. „Deshalb ist das Fazit unseres Kontrollberichtes aus 2013 noch gültig“, sagte die Sprecherin.

Andernorts wurde allerdings bereits entschieden, dass Fische und Musikclubs nicht zusammenpassen. In Niedersachsen etwa stellte 2003 ein Gericht fest, dass die Fischhaltung in einer Disko gegen das Tierschutzgesetz verstößt, wenn die Tiere im Aquarium hohen Druck- und Schallwellen ausgesetzt werden.

Und der Nachtclub „Ben Briggs“ in Kiel musste im vergangenen Sommer sein Aquarium entfernen, nachdem Peta auf die ungeeignete Unterbringung der Fische hingewiesen hatte. Ähnliche Präzedenzfälle gibt es in Berlin und Stuttgart.

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