Rechtswidriger Polizeieinsatz beim G20: Falken fordern Schmerzensgeld

Der Einsatz gegen Mitglieder der Jugendorganisation „Die Falken“ beim G20-Gipfel war rechtswidrig. Ihr Anwalt fordert Entschädigung.

ein Wasdserwerfer hinter einem Zaun

Hier wurden die jugendlichen Falken festgehalten, obwohl sie nichts getan hatten: G20-Gesa Foto: dpa

HAMBURG taz | Die Falken geben nicht auf: In allen drei Fällen, in denen die sozialistische Jugendorganisation der Hamburger Polizei rechtswidriges Handeln vorwirft, hat die Polizeiführung den Vorwurf mittlerweile eingeräumt. Trotzdem klagen die Falken weiter und fordern jetzt Schmerzensgeld.

Am 8. Juli, dem Tag der Großdemonstration gegen den G20-Gipfel, waren Mitglieder der Falken, der alevitischen Jugend, der Gewerkschaftsjugend und der Grünen Jugend aus Nordrhein-Westfalen mit dem Bus nach Hamburg gefahren. Gegen 7 Uhr morgens fingen Polizeifahrzeuge den Bus auf der Autobahn ab und lenkten ihn auf eine Raststätte um. Dort umstellten behelmte Beamt*innen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) den Bus und untersagte den 44 jungen Menschen, unter ihnen auch Minderjährige, jede hektische Bewegung.

Anschließend leiteten sie den gesamten Bus direkt zur eigens eingerichteten G20-Gefangenensammelstelle (Gesa) nach Harburg. Dort hielten die Beamt*innen die Jugendlichen bis zu viereinhalb Stunden fest, fotografierten sie und untersuchten einige von ihnen bis auf die Unterwäsche.

Zwei Mitglieder des Landesvorstands der Falken klagten und bekamen Recht vom Hamburger Verwaltungsgericht. Auch eine dritte Falkin, die sich bis auf die Unterwäsche ausziehen musste, im Intimbereich abgetastet wurde und nur unter den Augen einer Polizistin die Toilette benutzen durfte, bekam nun Recht. Auch in diesem Fall erkannte die Polizei die Rechtswidrigkeit an. Der Anwalt der Falken, Jasper Prigge, will nun noch in einem zivilrechtlichen Verfahren Schmerzensgeld für acht Betroffene einklagen.

„Es ist ein Skandal, dass es derartige Zustände in einer Gesa überhaupt geben kann“, sagte Prigge. Das Vorgehen der Polizei habe gleich mehrfach die Grundrechte verletzt. Auch sei seinen Mandant*innen versagt worden, ihre Familien oder Anwält*innen anzurufen – bei Minderjährigen besonders heikel und klar rechtswidrig. Das müsste auch allen Polizist*innen bewusst sein, sagte Prigge.

Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Meyer hatten sich öffentlich für den Einsatz gegen die Jugendgruppe entschuldigt – es habe sich um eine Verwechselung gehandelt. Eigentlich hätte die Polizei einen Bus mit vermummten Autonomen abfangen wollen.

„Die Entschuldigung haben wir zur Kenntnis genommen, aber sie reicht nicht aus“, sagte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Falken, Paul Erzkamp. „Es erklärt nicht, warum uns Grundrechte vorenthalten wurden.“

Außerdem fordern die Falken die Aufklärung darüber, welche Anweisung die Polizei genau hatte. Das Dezernat Interne Ermittlungen sei jetzt ebenfalls mit dem Fall befasst, sagte Erzkamp. Einige Falken seien schon als Zeug*innen vorgeladen worden. Den Ergebnissen der polizeiinternen Ermittlungen sehen die Falken „gespannt bis skeptisch“ entgegen. Das Schmerzensgeld wollen sie dem Republikanischen Anwaltsverein spenden.

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