Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz: Ein Inside-Job

Die Wahl Marc Jan Eumanns zum LMK-Direktor landet doch vor Gericht. Der Vorwurf: Die Ausschreibung hätte öffentlich gemacht werden müssen.

Ein Mann, Marc Jan Eumann

Marc Jan Eumann, hier noch im Düsseldorfer Landtag Foto: dpa

BERLIN taz | Der Kölner Medienanwalt Markus Kompa geht nun doch gerichtlich gegen die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) vor. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße bestätigte am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur epd eine entsprechende Ankündigung Kompas. Kompa hatte sich bei der Wahl zum Direktor der LMK am 4. Dezember als Gegenkandidat zum SPD-Politiker Marc Jan Eumann beworben, war aber nicht zugelassen worden. Eumann war ohne öffentliche Ausschreibung als einziger Kandidat aufgestellt worden. Dagegen hat Kompa nach epd-Informationen nun einen Eileintrag beim Gericht eingereicht.

Der taz hatte Kompa zunächst gesagt, er werde keine weiteren Schritte unternehmen. Er habe kandidiert, um Aufmerksamkeit auf das intransparente Auswahlverfahren zu lenken. Der Vorsitzende der LMK-Versammlung Albrecht Bär sagte, Kompas Kandidatur sei zu spät eingegangen. Es sei darüber hinaus bisher nicht üblich, den Direktorenposten für die LMK öffentlich auszuschreiben.

In einem Schreiben von Kompas Anwalt heißt es nun, die LMK habe die Vakanz „nur vage kommuniziert“, daher sei die Suche nach geeigneten Bewerbern „praktisch nur Insidern bekannt gewesen“. Die Wahl hatte bereits im Vorfeld für Kritik gesorgt. Dem ehemaligen nordrhein-westfälischen Staatssekretär Eumann wird vorgeworfen, sich nach dem Regierungswechsel in NRW per Klüngelei ein neues Amt gesichert zu haben.

Die rheinland-pfälzische LMK-Versammlung, ein medienpolitisches Gremium aus VertreterInnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wählte Eumann mit 19 von 38 Stimmen nur äußerst knapp. Der Vorsitzende Bähr kündigte der taz gegenüber an, es werde künftig klarere Regeln zur Findung des LMK-Direktors geben. Die Wahl Eumanns hingegen stellte Bähr nicht infrage.

Die Landesmedienanstalten agieren als Kontrollgremien für den privaten Rundfunk und webbasierte Telemedien. Sie sollen staatsfern organisiert sein. Der Vorwurf, es handle sich bei Eumanns Wahl um parteipolitische Klüngelei, wiegt daher besonders schwer. Heftige Kritik kam auch vom Deutschen Journalistenverband und dem Steuerzahlerbund. Die rheinland-pfälzische AfD beantragte eine Diskussion im Landtag. Die LMK verteidigte die Wahl am Mittwoch erneut gegenüber dem SWR. Eumanns Vertrag muss innerhalb von sechs Wochen ab Wahltag geschlossen werden. (pwe)

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