„Lasermann“-Prozess in Frankfurt: „Ich meide die Stelle bis heute“

25 Jahre nach dem Mord an einer Garderobenfrau sagen Zeugen vor Gericht gegen den rechtsextremen „Lasermann“ John Ausonius aus.

John Ausonius mit Handschellen im Gerichtssaal

Der als „Lasermann“ bekanntgewordene John Ausonius vor dem Frankfurter Landgericht Foto: dpa

FRANKFURT/M. taz | Der Zeuge B. stützt sich beim Weg zum Zeugenstuhl auf einen Stock. Der 83-Jährige spricht mit leiser Stimme. Doch seine Erinnerung an die Nacht auf den 23. Februar 1992 ist präzise.

Damals hörte B. den Schuss, mit dem im Frankfurter Westend die Garderobenfrau Blanka Zmigrot ermordet wurde. „Ich war geschockt, ich meide diese Stelle bis heute“, sagt B. vor dem Frankfurter Landgericht. Seine Aussage ermöglicht die Rekonstruktion des Tatverlaufs: Er war zu Fuß unterwegs, das spätere Opfer überholte ihn schnellen Schrittes, Sekunden später folgte ein Radfahrer. Dann fällt ein Schuss. Das Bild vom Tatort ist dem Zeugen bis heute gegenwärtig. Da liegt die Frau in ihrem Blut, der Radfahrer nimmt ihre Handtasche und radelt davon.

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Der Radfahrer war John Ausonius, der sogenannte „Lasermann.“ Wenige Tage vor dem Mord hatte er die Garderobenfrau beschuldigt, seinen Casio-Rechner gestohlen zu haben, in dem wohl wichtige Daten über seine Auslandskonten gespeichert waren. Ausonius, der in Schweden kurz zuvor elf Männer mit Migrationshintergrund niedergeschossen und einen von ihnen getötet hatte, muss sich deshalb vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. In Schweden ist er längst zu lebenslanger Haft verurteilt, die gleiche Strafe droht ihm jetzt auch in Deutschland.

„Einen Raubmord auf offener Straße hatte es in Frankfurt bis dahin nicht gegeben“, berichtet am Dienstag der inzwischen pensionierte Kripo-Beamte Joachim R. Wegen des Medienrummels habe die Polizei damals fieberhaft ermittelt, zunächst aber ohne Erfolg. Erst als die schwedische Polizei Ausonius wegen der Taten in Schweden festnahm, fielen den Ermittlern in Deutschland Parallelen auf. Ausonius war zur Tatzeit in Frankfurt, er besaß eine in Deutschland verbotene Waffe des ungewöhnlichen Kalibers 6,35 Millimeter und die gleiche Munition, mit der der Mord in Frankfurt begangen worden war.

Spätestens seit Mai 1993 galt Ausonius als tatverdächtig

Spätestens seit Mai 1993 galt Ausonius auch für den Frankfurter Mord als dringend tatverdächtig. Die schwedische Polizei vernahm ihn mit einem Fragenkatalog der deutschen KollegInnen. Ausonius machte damals ausführliche Aussagen, doch als am Dienstag die Vorsitzende Richterin den Zeugen dazu befragen will, unterbricht Verteidiger Joachim Bremer. Sein Mandant sei damals nicht angemessen belehrt worden, sagt er. Als Beschuldigter hätte er zu den Vorwürfen schweigen dürfen. Deshalb dürfe das Gericht diese Vernehmung nicht ins Verfahren einbringen. Über diesen Antrag will die Strafkammer später entscheiden.

Zum Prozessauftakt hatte Bremer sogar die Einstellung des Verfahrens wegen „rechtswidriger Verfahrensverzögerung“ verlangt – immerhin gilt sein Mandat seit 1993 als Beschuldigter, aber erst jetzt wird ihm der Prozess gemacht. Den Antrag wies die Kammer am Dienstag zwar zurück, sie ließ aber erkennen, dass sie die Argumentation für „nachvollziehbar“ hält. Falls nach einem Urteil wegen Mordes über eine vorzeitige Haftentscheidung entschieden werde, könne die überlange Dauer der Ermittlungen berücksichtigt werden.

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