Speicherung von IP-Adressen: Gegen die Datenspeicherung

Webseitenbetreiber sollen IP-Adressen der Nutzer nicht speichern. Amtsgericht Berlin-Mitte hält Speicherungen für illegal.

Na, wer verbirgt sich hinter dieser IP-Adresse? Bild: dpa

FREIBURG taz - "Wir speichern nicht - we respect your privacy." Ein Gütesiegel mit dieser Aussage will der AK-Vorratsdatenspeicherung künftig an Webseiten-Betreiber vergeben, die keine Daten über die Nutzer ihrer Seiten speichern. In dem AK sind mehrere Bürgerrechtsorganisationen zusammengeschlossen.

Das Internet ist weniger anonym als die meisten glauben. Viele Webseiten-Betreiber führen Logfiles, in denen die so genannten IP-Adressen aller Personen protokolliert werden, die die Seite angesehen haben. So können die Betreiber zum Beispiel sehen, über welchen Link ein Nutzer auf die Seite kam und wie lange er bestimmte Seiten angesehen hat.

Zwar gibt die IP-Adresse direkt noch keinen Hinweis auf den konkrete Computernutzer, weil man bei jeder Einwahl ins Internet eine neue IP-Adresse erhält. Die Polizei kann aber beim Internet-Provider nachfragen, wem er wann eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen hat. Derzeit liegt diese Information beim Provider allerdings meist nur sieben Tage lang vor, bei Flatrate-Kunden darf sie nach verschiedenen Gerichtsurteilen gar nicht erfasst werden. Ab nächstem Jahr muss der Provider diese Information allerdings im Zuge der so genannten Vorratsdatenspeicherung sechs Monate aufbewahren.

Der AK Vorratsdatenspeicherung geht jetzt zweigleisig vor. Einerseits will er die Speicherpflicht der Provider durch politischen Druck, wirtschaftliches Zetern der Provider (siehe nebenstehen Text) und juristische Klagen zu Fall bringen. Zum anderen sollen aber auch die Webseiten-Betreiber dazu gebracht werden, freiwillig auf Logfiles zu verzichten, damit die Voratsspeicherung weniger brisant wird. Der Staat verpflichtet die Webseiten-Betreiber schließlch auch nach Inkrafttreten der Vorratsspeicherung nicht, solche Logfiles anzulegen.

Ein inzwischen rechtsrkräftiges Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte, das der Jurist Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung im März erstritten hat, hält die Speicherung der IP-Adressen in logfiles sogar grundsätzlich für verboten. Geklagt hatte Breyer ausgerechnet gegen das Bundesministerium der Justiz, das die IP-Adressen der Besucher seiner Internet-Homepage jetzt nicht mehr speichert. Breyer fordert andere Webseitenbetreiber auf, ebenfalls die Protokollierung der IP-Adressen einzustellen. Andernfalls, so droht der Jurist, müssten sie mit einer von ihm ausgearbeiteten Musterklage rechnen.

Das BKA wird er wohl nicht überzeugen können. Dort wird nach Informationen des Tagesspiegel registriert, wer eine Webseite der Behörde über die Berliner "militante Gruppe" anschaut.

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