Berichtigung
: Kein Volksbegehren

In der Mittwochsausgabe berichteten wir auf Seite 21 über Volksbegehren, die in Berlin gestartet sind, oder demnächst starten. Dabei haben wir die Volksinitiative „Unsere Schule“, die sich gegen die Übertragung von Schulgebäuden zwecks Sanierung in eine privatrechtliche GmbH wehrt, fälschlicherweise ebenfalls als Volksbegehren bezeichnet. Für eine erfolgreiche Volksinitiative müssen innerhalb von sechs Monaten 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Dann muss sich das Abgeordnetenhaus mit der Thematik befassen. Im Unterschied zu einem Volksbegehren, das bis zum Volksentscheid führen kann und deutlich mehr Unterschriften verlangt, besteht keine gesetzesverändernde Absicht. (akl)