Gerichtsurteil gegen Pegida: Seenotretter sind keine Schlepper

Nach dem Urteil des Dresdner Landgerichts darf die fremdenfeindliche Bewegung die Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ nicht mehr als Schlepper bezeichnen.

Axel Steier und sein Anwalt Johannes Lichdi (r) stehen nebeneinander

Schon vor dem Prozess mit einem optimistischen Lächeln: Axel Steiner, Sprecher von „Mission Lifeline“ Foto: dpa

DRESDEN epd | Die Dresdner Seenot-Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ hat vor Gericht einen weiteren Erfolg erzielt. In einem Unterlassungsprozess setzte sie sich am Donnerstag gegen die fremdenfeindliche „Pegida“-Bewegung durch. Nach einem Urteil des Dresdner Landgerichts dürfen die Seenotretter nicht als Schlepper oder Schlepperorganisation bezeichnet werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro. (1aO2748/17 EV und 1aO2749/17 EV)

Die Behauptungen seien „Werturteile“, die den Verein „Mission Lifeline“ in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen, begründete die zuständige Richterin Heike Kremz am Donnerstag die Entscheidung. Die in den sozialen Netzwerken abgegebenen Äußerungen seien diffamierend und eine „Schmähung“ und schadeten dem Verein, weil damit seine Tätigkeit eingeschränkt werde. Der gemeinnützige Verein sei auf Spenden angewiesen. Solche Aussagen könnten Geldgeber abhalten.

„Pegida“-Gründungsmitglied Siegfried Däbritz sowie Anhänger der „Pegida“-Bewegung hatte im sozialen Netzwerk Facebook die Behauptung geteilt, dass es sich bei „Mission Lifeline“ um eine „Schlepper-NGO“ handle, die sich „unerlaubt in Libyschen Gewässern aufhalte“, ihre Besatzung und Flüchtlinge „bewusst in Gefahr“ bringe, sowie „in regem Kontakt“ mit Schleusern stehe und sich mit Schleusern zu Treffpunkten verabrede. Gleiches hatte zuvor die „Identitäre Bewegung“ behauptet. In einem anderen Prozess gegen „Mission Lifeline“ war auch sie vor Gericht gescheitert.

Wegen des Hetzens hatten die Dresdner Seenotretter eine Unterlassungserklärung von „Pegida“ gefordert, diese hatte eine solche jedoch nicht abgeben wollen. Lediglich der Post wurde gelöscht. Es bestehe „Wiederholungsgefahr“, sagte die Richterin.

Lifeline-Sprecher Axel Steier zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, dem innerhalb von vier Wochen widersprochen werden kann. Weil in der Verhandlung nicht der gesamte Post mit einem Screenshort belegt werden konnte, konnten die Aussagen, dass sich der Verein mit Schleusern treffe, vom Gericht nicht bewertet werden. Der Verein hat nun zwei Drittel der Kosten zu tragen.

Bis jetzt konnte die Dresdner Organisation „Mission Lifeline“ mehr als 500 Menschen aus akuter Seenot retten

Der Verein „Mission Lifeline“ betreibt mit ehrenamtlichen Crews seit September ein Rettungsschiff im Mittelmeer. Bis jetzt konnte die Dresdner Organisation mehr als 500 Menschen aus akuter Seenot retten. Sie musste sich schon mehrfach gegen Anfeindungen wehren. Jeder der zweiwöchigen Einsätze kostet den Verein eigenen Angaben zufolge rund 20.000 Euro.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.