Justizsenator über § 219a im Bundesrat: „Rückenwind für unsere Initiative“

Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt sieht einen Fortschritt für den Antrag, § 219a zu streichen. In zwei Ausschüssen gebe es eine Mehrheit für die Initiative.

Demonstrantinnen stehen nebeneinander, eine hält ein Blatt mit der Aufschrift „My Body, my Choice“ hoch

Im Dezember protestierten Aktivistinnen für die Abschaffung der Paragrafen 219a und 218 Foto: dpa

Taz: Herr Behrendt, diese Woche haben die Ausschüsse im Bundesrat sich mit Ihrem Antrag beschäftigt, § 219a StGB zu streichen. Dieser verbietet das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche – und damit auch, dass Ärzt*innen auf ihrer Webseite darüber informieren, Abbrüche durchzuführen. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen fordern die Abschaffung des Paragrafen. Was haben die Beratungen ergeben? Was sagen die Ausschüsse?

Dirk Behrendt: Unsere Initiative, den § 219a zu streichen, hat zwei wichtige Hürden genommen: Sowohl im Ausschuss für Frauen und Jugend als auch im Gesundheitsausschuss gibt es eine Mehrheit für unseren Antrag.

Der Antrag ist auch in den Rechtsausschuss überwiesen worden. Wie sieht es da auch?

Der Rechtsausschuss hat die Befassung mit dem Antrag vertagt. Das überrascht nicht; die Mehrheitsverhältnisse im Rechtsausschuss sind nun mal so, dass man dort einer Änderung eher skeptisch gegenübersteht.

Also insgesamt ein eher gemischtes Ergebnis?

Nein, ich sehe das als Fortschritt. Unser Antrag hat die Mehrheit in zwei wichtigen Ausschüssen erhalten. Das verstehe ich als Rückenwind für unsere Initiative, das Recht auf Informationsfreiheit der Frau zu stärken.

Ihnen geht es um Fälle wie den der Ärztin Kristina Hänel. Sie wurde wegen § 219a im November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker sieht eine Verharmlosung von Abtreibungen darin, wenn Ärzt*innen auf ihren Webseiten schreiben, dass sie diese durchführen.

Diese Argumentation überzeugt mich überhaupt nicht. Einer Frau in einer solchen Notlage sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen verharmlost nichts, ganz im Gegenteil. Sie muss wissen, an wen sie sich wenden kann und sollte alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung haben. Wir reden hier explizit von sachlicher Information und nicht von anpreisender oder reißerischer Werbung.

Wie geht es im nächsten Bundesratsplenum Anfang Februar weiter?

Anders als in anderen Parlamenten können im Bundesrat auch Anträge zur Abstimmung gestellt werden, über die noch nicht abschließend beraten wurde. Ob und wann das sinnvoll ist, überlegen wir noch.

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