Prozess in Hamburg nach G20-Protesten: Angriff auf die Versammlungsfreiheit

Der G20-Prozess gegen Fabio V. zeigt, wie ein Grundrecht angegriffen wird. Das haben auch ein Doktorand und ein Student erfahren.

Demonstranten beim G20-Protest

Sippenhaft für Demonstranten, nur weil einige randalieren? Foto: dpa

HAMBURG taz | Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden, haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände werfen. Dann hat man die Gewalttäter durch seine bloße Anwesenheit „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs schuldig. Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft. Eine solche „Anwesenheit“ liegt auch gegen den Italiener Fabio V. vor.

Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der fast schon ein halbes Jahr dauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die gegen die Politik der G20-Staaten protestieren wollten. Die Staatsanwaltschaft unterstellt der Gruppe einen „gemeinsamen Willen zur Gewalt“. Den könne man daran erkennen, dass die Teilnehmer überwiegend dunkel gekleidet und viele von ihnen „vermummt“ gewesen seien. Fabio trug beige Hose und ein schwarz-weißes Palästinensertuch.

Auf dem Weg in die Innenstadt, in der Straße „Rondenbarg“, wurde die etwa 200 Personen starke Gruppe von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Einige im vorderen Bereich marschierende Demonstranten schleuderten Steine und Rauchtöpfe in Richtung der herannahenden Beamten, ohne diese zu treffen. Die Staatsanwaltschaft zählte 14 Steine und 4 „pyrotechnische Gegenstände“. Wer geworfen hat, ist unklar. Dass der Angeklagte Fabio V. Gewalt ausübte, ist äußerst unwahrscheinlich, weil er im hinteren Teil des Protestmarsches unterwegs war. Das Urteil sollte eigentlich heute (Dienstag) gesprochen werden. Aber dazu kommt es nicht, weil sich die vorsitzende Amtsrichterin krank gemeldet hat. Sie ist hochschwanger. Ob der Prozess vor einem anderen Richter neu aufgerollt wird, ist unklar.

Aber auch ohne Urteil im Fall Fabio ist der „Rondenbarg-Komplex“ keineswegs erledigt. Mehr als 70 weitere Beschuldigte, die auch an der Demonstration teilgenommen haben und deren Lage mit der von Fabio V. vergleichbar ist, warten auf ihre Anklage. Das Führungspersonal der Hamburger Polizei hält sie alle des Landfriedensbruchs für schuldig. „Es handelte sich um einen in seiner Gesamtheit gewalttätig handelnden Mob.“ So charakterisierte der Leiter der SoKo „Schwarzer Block“, Jan Hieber, die Demonstration auf einer Pressekonferenz im Dezember. „Es reicht eben, wenn man sich in so einer Gruppe bewegt,“ erläuterte sein Vorgesetzter, der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer gegenüber dem NDR. Polizeipräsident und Hanseatisches Oberlandesgericht verweisen auf eine höchstrichterliche Entscheidung zum Landfriedensbruch.

„Psychische Beihilfe“ gibt's eigentlich nur im Fussball

Im Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Teilnehmer einer Hooligan-Formation am Rande eines Fußballspiels für schuldig befunden, die nicht selbst geprügelt, sondern durch „ostentatives Mitmarschieren“ den Schlägern „psychische Beihilfe“ geleistet hätten. Der BGH macht in seiner Entscheidung aber deutlich, dass dieser Fall sich von politischen Demonstrationen unterscheide, bei denen von einigen Teilnehmern, nicht aber von allen, Gewalttätigkeiten begangen werden.

Dass der Protestzug am Rondenbarg genau eine solche verfassungsrechtlich geschützte Demonstration war, meinen Experten nach Ansicht des vorhandenen Videomaterials. „Aus meiner Sicht spricht eigentlich alles dafür, dass es sich hier um eine Versammlung handelt,“ sagt der Kriminologe Tobias Singelnstein. Auf die Nachfrage von Panorama 3 und der taz, warum er den „Hooligan-Fall“ trotzdem auf die Anti-G20-Demonstration in Hamburg übertrage, antwortete Polizeipräsident Meyer nur: „Man sollte nicht versuchen, sich auf dem Gebiet der Juristerei zu tummeln.“

Polizei und Gerichtsbarkeit in Hamburg vertreten die Ansicht, dass jener Protestzug vor dem G20-Gipfel keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes war. Den Teilnehmern der Demonstration sprechen sie politische Anliegen ab. Keine Demonstranten eben, sondern Kriminelle. Kriminell ist demnach auch Simon Ernst, einer der mehr als 70 Beschuldigten, die auf derselben Demonstration wie Fabio V. waren. Auf mehreren Polizeivideos ist der groß gewachsene Mann zu erkennen, wie er, mit einer roten Jacke bekleidet, im Strahl eines Wasserwerfers steht und eine Frau beschützt.

Dem 32-jährigen Bonner politische Anliegen abzusprechen, scheint vermessen. Seit mehr als 10 Jahren ist er in der Gewerkschaft Verdi engagiert. Mehrfach meldete Ernst Demonstrationen gegen Rechtsradikale an. Am frühen Morgen des 5. Dezember klopft es bei ihm an der Wohnungstür. „Polizei! Machen Sie auf!“. Einen Augenblick später tummeln sich zehn Beamte in seiner 2-Zimmer-Wohnung. Ein Polizist bugsiert den splitternackten Promotionsstudenten auf das Wohnzimmersofa und hält ihm einen Durchsuchungsbeschluss aus Hamburg unter die Nase, Vorwurf „Landfriedensbruch“.

Doktortitel nur gegen private Daten?

Ernst ist da einer von 22 Teilnehmern der Demonstration am „Rondenbarg“, deren Wohnungen in einer bundesweiten Razzia zeitgleich durchsucht werden. Die Beamten beschlagnahmen Computer, Festplatten und USB-Sticks. Auf den Datenträgern befindet sich die fast fertige Doktorarbeit von Simon Ernst. „Das ist meine Arbeitsgrundlage, meine Lebensgrundlage“, sagt der Promovent fast drei Monate später, entgeistert. Am 31.12.2017 war Abgabetermin. Den konnte er nicht einhalten, weil die Datenträger in der Asservatenkammer der Soko „Schwarzer Block“ liegen. Sie handelt von der Erdölindustrie in Venezuela.

Ob die Kenntnis des Inhalts helfen wird, den dringenden Tatverdacht gegen Simon Ernst zu erhärten? Sein Doktorvater ist sauer. „Sind Sie sich über die Konsequenzen im Klaren?“ schreibt Michael Zeuske, Professor am Historischen Seminar der Universität zu Köln an die Hamburger Staatsanwaltschaft. Wegen der Beschlagnahmung könne „Herr Ernst sein Dissertationsvorhaben nicht wie geplant umsetzen. Die fortdauernde Konfiszierung entzieht Herrn Ernst damit auch die Möglichkeit seines angestrebten Berufsabschlusses.“

Seit dem Tag der Beschlagnahmung verlangt der Promotionsstipendiat die Herausgabe wenigstens einer Kopie, bislang ohne Erfolg. Die Ermittler fordern von Ernst, als Bedingung für die Rückgabe, Zugangscodes zur Festplatte seines Rechners mitzuteilen. Für Ernst ein Erpressungsversuch. „Die wollen an meine Emails, an mein Privatleben. Das lasse ich nicht zu,“ sagt er. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass dem Beschuldigten nun eine Kopie seiner Doktorarbeit „übersandt“ worden sei.

Der Verfassungsrechtler Bernd Hartmann von der Universität Osnabrück zeigt sich irritiert darüber, wie weit der Verfolgungseifer der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft geht. „Wenn eine Doktorarbeit beschlagnahmt wird, weil der Verfasser an einer Demonstration teilgenommen hat, dann ist das nicht nur ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, sondern auch in die Freiheit der Wissenschaft, Artikel 5, Absatz 3 Grundgesetz,“ sagt der Juraprofessor.

Anti-Intellektuelle Tendenz bei Hamburgs Polizei

Kenner der Materie bescheinigen der Hamburger Polizei seit den Tagen des rechtsradikalen Innensenators Ronald Schill „eine gewisse anti-intellektuelle Tendenz“. Das mag dazu beitragen, dass es nicht sofort auffällt, wenn die Schranken des Grundgesetzes eingerissen werden. So wie bei der Öffentlichkeitsfahndung. Am 18. Dezember 2017 hat Ulrich (Name geändert) sein Foto im Fernsehen und im Internet gesehen: unter einem öffentlichen Fahndungsaufruf der Hamburger Polizei. Der Student ist einer von 26 Demonstranten, die am „Rondenbarg“ fotografiert, aber nicht identifiziert wurden. Die Ermittler hoffen, dass die Gesuchten nun von Bekannten oder Nachbarn verraten werden. Sie verweisen darauf, dass es für die Öffentlichkeitsfahndung eine Genehmigung vom Amtsgericht gab.

„Erschrocken“ sei er daüber, sagt Ulrich. „Natürlich wird das Leute einschüchtern.“ Bislang konnten die Beamten den Gesuchten nicht ausfindig machen. Panorama 3 und die taz haben ihn getroffen. „Das war eine legitime Demonstration mit Megafondurchsagen, Redebeiträgen und Transparenten,“ sagt er. „In was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn Angst gemacht wird, im Alltag Denunziationen ausgesetzt zu sein. Da steht nicht nur meine persönliche Freiheit in Frage, sondern auch die Freiheit der Gesellschaft und einzelner politischer Gruppen.“

Verfassungsrechtler Hartmann kritisiert die Öffentlichkeitsfahndung nach Demonstrationsteilnehmern. Sie greife in die Versammlungsfreiheit ein: „Solche Abschreckungseffekte soll es nach dem Grundgesetz nicht geben, weil die Versammlungsfreiheit ein besonders bedeutendes Grundrecht für den Einzelnen ist wie für die Demokratie.“ Der 1. Februar ist ein besonderer Verhandlungstag im Prozess gegen den Angeklagten Fabio V. vor dem Jugendschöffengericht in Hamburg-Altona. Promotionsstipendiat Simon Ernst und die Krankenschwester Julia Kaufmann, ebenfalls aktives Verdi-Mitglied in Bonn, sagen als Zeugen aus.

Sie schildern den frühen Morgen des 7. Juli 2017, wie er sich aus ihrer Sicht zugetragen hat. Beide bezeugen ihre politische Motivation, gegen die Mächtigsten der Welt zu demonstrieren. Beide bekräftigen, dass Gewalt gegen Personen oder Sachen nicht zu ihrem Demo-Repertoire gehörten und dass sie solches auch an jenem Morgen nicht beabsichtigt hätten. Beide Zeugen schildern, dass sie die Momente am „Rondenbarg“ als gewaltsame Auflösung einer Demonstration erlebt hätten. „Ich habe nicht mitbekommen, dass einige Protestteilnehmer etwas in Richtung der Polizisten geworfen haben,“ sagt Simon Ernst. „Das habe ich zum ersten Mal auf den Videos gesehen.“

Gewalt gab es – durch die Polizei

Der Promovent gibt zu Protokoll, dass ein Beamter nach der Auflösung des Protests eine Frau in seiner unmittelbaren Nähe mit der Hand ins Gesicht geschlagen habe. Die Szene ist in einem der Videos festgehalten. Auch Julia Kaufmann wird mit ihren Freundinnen der Verdi-Jugend Bonn von den Beamten zu Boden gebracht. Laut Hamburger Staatsanwaltschaft seien im Zusammenhang mit dem Einsatz gegen sieben Polizeibeamte interne Ermittlungen eingeleitet worden. Drei Verfahren seien an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Davon sei eines mangels Tatverdachts eingestellt worden.

Wie die Polizei ermittelt, auch gegen eigene Beamte, darauf lässt der „Nachbereitungsstab“ der Hamburger Polizei schließen. Nach Recherchen von Panorama 3 und der taz wird dieser vom Chef des Vorbereitungsstabes und Einsatzleiters beim G20, Hartmut Dudde, geleitet. Als ein Aufgabenfeld des Nachbereitungsstabes werden laut einem Senatsdokument „absehbare Strafanzeigen“ gegen die Polizei genannt. Den Recherchen zufolge entscheidet Dudde als Chef des Nachbereitungsstabes, welches Beweismaterial rund um die G20-Ereignisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird und welches nicht.

Auf Anfrage bestätigte ein Polizeisprecher gegenüber Panorama und der taz, dass der Nachbereitungsstab von Dudde geleitet werde und die Soko „Schwarzer Block“ dem Nachbereitungsstab unterstellt sei. Der Sprecher bestritt allerdings, dass der Nachbereitungsstab in die Weitergabe oder Zurückhaltung von Beweismitteln eingreife. „Auf das operative Geschäft der Soko, zu dem auch der Umgang mit Beweismitteln gehört, hat diese organisatorische Anbindung hingegen keine Auswirkungen,“ heißt es in der Stellungnahme. Der Sprecher fügte hinzu, dass die Soko „Schwarzer Block“ ab dem 1. März direkt dem Polizeipräsidenten unterstellt werde. Hartmut Dudde werde dann die Führung der neuen Organisationseinheit „Schutzpolizei“ übernehmen.

Der Prozess gegen Fabio V. sollte aus Sicht der Strafverfolger eine Art Musterverfahren für den „Rondenbarg-Komplex“ sein. Eine Verurteilung hätte den Tatbestand des Landfriedensbruchs spürbar erweitert und damit die Demonstrationsfreiheit eingeschränkt. Wird das vorläufige Aus dieses Prozesses bei den Hamburger Entscheidungsträgern zu einem Umdenken führen? Oder wird man die anderen Mitglieder des „gewalttätigen Mobs“ auch anklagen? Ein Blick zurück ins Jahr 1970 könnte helfen. Damals wurden hunderte Verfahren wegen „Landfriedensbruch“ eingestellt. Der Bundestag hatte ein „Straffreiheitsgesetz“ beschlossen. Der Grund: die Praxis der Gerichte in Sachen Versammlungsfreiheit hatte sich zu weit von Artikel 8 des Grundgesetzes entfernt.

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