Dieselfahrverbot persönlich betrachtet: Ich, das Opfer

Seit Jahren ist unser Autor das Opfer eines Fahrverbotes, obwohl er keinen Diesel fährt. Was er in dieser Zeit erlebt hat und wie er damit umgeht.

Ein pinker Chevrolet ist von hinten zu sehen

88,2 Quadratkilometer Freiheitsentzug: Sie nennen es Umweltzone. Nichts für Wagen wie diesen Foto: Clem Onojeghuo/Unsplash.com

BERLIN taz | Als investigativer Reporter fahre ich gerne mal in den Grenzbereich des Erlaubten. Ich fahre mitten hinein. Ich parke dort. Ich prüfe dann, was passiert.

Immer passiert nichts.

Ich habe all die Probleme, die Dieselnutzer nun entdecken, schon seit Jahren: Die Schuld, die Sühne; das Gefühl, nicht verstanden zu werden. Und was am zähesten drückt: Der Zweifel am Rechtsstaat.

Ich bin Leidtragender eines, nennen wir es mal: Benzinfahrverbotes in Deutschland. Dieses Benzinfahrverbot existiert in Berlin seit dem 1. Januar 2010. Es gilt für Benzinautos, die keine grüne Plakette haben.

Ich weiß nicht, ob jemals ein Gericht darüber entschieden hat, ob das Benzinfahrverbot erlaubt sein sollte. Jedenfalls gibt es ein Benzinfahrverbot. Ich bin dessen Opfer.

88,2 Quadratkilometer Freiheitsentzug

Das Benzinfahrverbot in Berlin gilt auf einer Fläche von 88,2 Quadratkilometern. Auf der Internetseite des Berliner Senats steht: „Für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß gilt ein Verkehrsverbot.“ Sie nennen es Umweltzone.

Mein Auto verfügt über keine grüne Plakette, obwohl man gefälschte Plaketten für ein paar Euro im Internet kaufen kann.

Mein Auto ist fünf Jahre jünger als ich. Es verbraucht 23 Liter Benzin auf hundert Kilometer, wenn ich 115 km/h fahre. Das ist die Maximalgeschwindigkeit bergab. Wenn ich 95 km/h fahre, verbraucht es nur 16 Liter. In der Stadt fahre ich meistens langsamer.

Mein Auto hat Armlehnen an den Vordersitzen und beige Sitzbezüge. Mein Auto ist Baujahr 1986. Es ist wunderschön.

In Berlin gibt es Schilder um den gesamten Innenstadtbereich verteilt, manchmal an Brücken, manchmal an Unterführungen, auf denen das Benzinfahrverbot für mich ausgewiesen ist. Darauf steht, dass ich nicht weiterfahren darf. Es sind die Verkehrsschilder mit der Typenbezeichnung 270.1.

Was ist das für ein Deutschland?

Mein Völkerrechtsprofessor im ersten Semester hat einmal gesagt: „Man kann kein Gebiet annektieren, wenn man keine Panzer hat.“

Ich interessiere mich für das Verhältnis von Rechtsbehauptung und Rechtsdurchsetzung auch auf deutschen Straßen. Deswegen recherchiere ich regelmäßig.

Ich parke dann in der Umweltzone im Parkverbot. Ich warte ab, was passiert. Ich bekomme dann ein Knöllchen für das Falschparken. Ich bezahle dann das Knöllchen.

12 Knöllchen zahlte ich so sicherlich schon über all die Jahre. Niemals zahlte ich eine Strafe, weil ich mich widerrechtlich in der Umweltzone befand. Ich frage mich: Was ist das für ein Deutschland?

Was ich nicht verstehe

Wenn ich es richtig verstehe, könnte mein Auto als Oldtimer gemäß Paragraf 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – wenn es ein Kennzeichen nach Paragraf 9 Absatz 1 oder Paragraf 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führte! – aufgrund des Anhangs Nummer 3 der Kennzeichnungsverordnung gemäß der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung eine Ausnahmegenehmigung vom Benzinfahrverbot erhalten, aber da ich mir noch kein Oldtimer-Kennzeichen besorgt habe, kann ich weiter mit gutem Gewissen recherchieren, wie es sich mit der Durchsetzung des Benzinfahrverbotes in Berlin verhält und ich nehme an, aber das ist nur eine Recherchehypothese, dass es sich mit der Durchsetzung des Dieselfahrverbotes, sollte es denn jemals vielleicht irgendwo in Deutschland auch ein bisschen kommen, nicht sehr anders verhalten dürfte und deswegen frage ich mich, was diese ganze verlogene Debatte soll oder ob sich bald wirklich etwas ändert und ich habe heute mit einem Kollegen gesprochen, der hat einen Hund, und jetzt fragen sie mal einen Hundehalter, ob eigentlich die Leinenpflicht für Hunde überprüft wird und von wem und dann sollten wir natürlich ruhig noch einmal über dieses Dieselfahrverbot reden, das jetzt jedenfalls theoretisch immerhin grundsätzlich erlaubt ist, wenn der allgemeine Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt wird, worauf das Gericht nochmal eigens hingewiesen hat, was an sich schon ein Witz ist, denn das ist eigentlich: Das normalste von der Welt.

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