Rechtsanspruch auf Kitaplatz: Na so was: Gesetz gilt

Berlin muss Eltern nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich einen Kitaplatz zur Verfügung stellen, entscheidet das Oberverwaltungsgericht.

Ein fünfter Becher wäre nicht schlecht: Berlinweit fehlen laut Senat 2.500 Kitaplätze Foto: dpa

Nach dem Urteil, das Berlin zu mehr Kitaplätzen verpflichtet, gaben sich die zuständigen Behörden am Freitag betont positiv. „Ich finde die Entscheidung richtig“, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Das Urteil mache erneut deutlich, dass die Bezirke alles tun müssten, um Plätze zu vermitteln. Auch das Land sei in der Pflicht. Die Sprecherin von Friedrichshain-Kreuzberg, Sara Lühmann, erklärte: „Es ist gut, dass für Eltern und Bezirk Klarheit geschaffen wurde.“ Die Pankower Jugendstadträtin Rona Tietje (SPD) sagte: „Kita ist mit dem Rechtsanspruch vergleichbar mit Schule. Die Bezirke müssen in die Lage versetzt werden, diesen Anspruch auch zu er­füllen.“

Am späten Donnerstagnachmittag hatte das Oberverwaltungsgericht ein deutliches Urteil gefällt: Im Eilverfahren entschied es zugunsten zweier Familien aus Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg, die auf einen Kitaplatz geklagt hatten. Es verpflichtete das Land Berlin, „den Antragstellern jeweils einen Betreuungsplatz in angemessener Entfernung zu ihrer Wohnung nachzuweisen“. Das Gericht setzte auch ein Ultimatum: Fünf Wochen haben die Behörden Zeit, einen Platz für die Kinder zu organisieren.

Das Verwaltungsgericht war Ende Februar noch zu einem ganz anderen Schluss gekommen: Es hatte die Anträge der Familien mit der Begründung abgelehnt, in den Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg seien die Kapazitäten erschöpft. Diese Entscheidung kassierte das Oberverwaltungsgericht nun und berief sich dabei auf den seit 2013 geltenden Rechtsanspruch von Kindern ab einem Jahr auf Betreuung. Dazu gehöre auch, die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen. „Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern einen Betreuungsplatz anzubieten.“

Das Gericht hob zudem hervor, dass die Betreuung in räumlicher Nähe stattfinden müsse. Die Eltern aus Pankow hatten zwar einen Platz vermittelt bekommen. Die Fahrzeit dorthin betrage mit öffentlichen Verkehrsmitteln aber mehr als 30 Minuten, das sei „nicht in angemessener Nähe zur Wohnung“. Der Betreuungsplatz liege auch nicht auf dem Weg der Eltern zur Arbeit.

Nach dem Urteil forderte die FDP den Senat auf, zügig mehr Kitaplätze zu schaffen. Sogar von den im Senat vertretenen Grünen kam Kritik: Um den Rechtsanspruch umsetzen zu können, müsse sich strukturell etwas ändern, so Landeschefin Nina Stahr. „Das Land darf die Verantwortung nicht auf die Bezirke abwälzen, sondern muss selbst aktiv werden.“ Arbeitsbedingungen und Bezahlung der ErzieherInnen müssten sich deutlich verbessern.

Der Senat hatte jüngst eingeräumt, dass mindestens 2.500 Betreuungsplätze fehlen. Um akute Engpässe zu vermeiden, sollen Kita-Eigenbetriebe den Jugendämtern freie Plätze melden, die diese dann an Eltern vermitteln, heißt es aus der Bildungsverwaltung. Auch eine befristete Überbelegung von Gruppen sei möglich, sagte Sprecherin Iris Brennberger. Nach „Ausschöpfung aller anderen Mittel“ übernähmen die Behörden auch die Kosten einer private Betreuung.

Bereits jetzt würden mehr Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, sagte Brennberger. Sie gehe auch davon aus, dass deren Bezahlung in der nächsten Tarifrunde verbessert werde. Daneben setzt der Senat auf Leute, die keine Ausbildung haben, aber gerne in Kitas arbeiten würden. „Wenn wir schnell Plätze haben wollen, die wir belegen können, brauchen wir die Quereinsteiger.“

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