Brandenburger AfD-Chef: Zu Besuch beim Pfingstlager der HDJ

AfD-Landeschef Andreas Kalbitz hat laut einem ARD-Bericht ein Treffen der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ besucht. Die Partei sieht darin kein Problem.

Mehrere Männer stehen nebeinander. Neben ihnen ist eine AfD-Flagge zu sehen

Politischer Aschermittwoch in Pirna: Andreas Kalbitz (2. v. l.) war auch dabei Foto: dpa

POTSDAM dpa | Brandenburgs AfD-Landeschef Andreas Kalbitz hat nach einem ARD-Bericht in Verbindung gestanden mit der rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ). Kalbitz habe 2007 an einem sogenannten Pfingstlager der inzwischen verbotenen Organisation teilgenommen, berichtete das RBB-Magazin Kontraste am Dienstag vorab. Kalbitz sagte dem Sender: „Ich war als Gast dort, mutmaßlich, um mir das mal anzuschauen. Ich sehe da kein Problem.“

Auf dpa-Anfrage erklärte Kalbitz, es habe sich um einen Informationsbesuch gehandelt. Ihm sei damals nicht klar gewesen, dass der Verein vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft war. Er habe die Veranstaltung eher als uninteressant empfunden und sei deshalb auch nicht dort aktiv geworden. Zugleich bekräftigte er, dass der Besuch nichts an seinem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ändere.

Die Parteispitze sieht in dem Bericht nach Angaben von Sprecher Christian Lüth keinen Anlass, sich selbst mit dem Thema zu befassen. Dass Kalbitz damals dort gewesen sei, „war bekannt“, sagte der Sprecher. Die Gruppe stehe nicht auf der Liste von Organisationen, bei denen eine frühere Mitgliedschaft die Aufnahme in die AfD verhindere.

Diese „Unvereinbarkeitsliste“ orientiere sich an den jeweils aktuellen Verfassungsschutzberichten, fügte er hinzu. Kalbitz gehört dem Bundesvorstand der AfD seit dem vergangenen Dezember als Beisitzer an.

Die 1990 gegründete „Heimattreue Deutsche Jugend“ wurde 2009 vom Bundesinnenministerium wegen ihrer „aktiv-kämpferischen, aggressiven Grundhaltung“ verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte 2010 das Verbot, weil die Ziele der HDJ sich eindeutig gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik richteten.

(AZ.: BVerwG 6 A 4.09 – Urteil vom 1. September 2010)

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