Verbot von „Werbung“ für Abtreibungen: Familienministerin will 219a ändern

Der Streit um den Paragraphen 219a droht, die Große Koalition zu entzweien. Familienministerin Giffey beharrt auf seiner Abschaffung. Die Union stellt sich quer.

Giffey im Porträt

Giffey geht es um ein „elementares Recht auf Information, nicht auf Werbung“ Foto: dpa

FRANKFURT rtr | In der Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Abtreibungen beharrt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auf einer Änderung des Paragraphen 219a. „Da werden wir noch mal drüber diskutieren. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“, sagte sie der Bild am Sonntag.

Das Werbeverbot für Abtreibungen ist ein Streitpunkt in der gerade erst gestarteten Großen Koalition. Die CDU will den Paragrafen 219a, der das Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen unter Strafe stellt, beibehalten.

Die SPD will ihn abschaffen. „Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen, nicht nur bei der Heirat, sondern auch bei einer Schwangerschaft, hat für mich eine ganz hohe Priorität“, sagte Giffey. Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation seien, bräuchten sie Beratung. „Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar.“

Die SPD hatte einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a kurz vor der Wahl von Angela Merkel zur Bundeskanzerlin doch nicht zur Abstimmung gestellt. Die Union hatte mit einer Verfassungsklage gedroht. Auslöser der Debatte war ein Urteil gegen eine Gießener Ärztin im vergangenen Jahr. Weil sie auf ihrer Homepage per Link über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte, wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt.

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