Diskussion über Paragraf 219a: SPD-Spitze speist Basis ab

Die Antragskommission versucht vor dem Parteitag Anträge gegen den Paragrafen zu entschärfen. Die Antragssteller*innen ärgert das.

DemonstrantInnen mit Plakaten

Als im November die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel wegen ihrer Webseite zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde, formierte sich starker Protest vor dem Gericht Foto: dpa

BERLIN taz | Die SPD-Basis bringt den Paragrafen 219a auf den Parteitag: Mehrere Kreis- und Bezirksverbände sowie die Jusos haben für die Versammlung am Sonntag in Wiesbaden Anträge formuliert, in denen sie die SPD-Bundestagsfraktion dazu auffordern, den geplanten Gesetzentwurf für eine Streichung doch noch einzubringen.

Noch im März hatten die sozialdemokratischen Abgeordneten angekündigt, gemeinsam mit Linkspartei und Grünen für eine Streichung zu plädieren. Aus Rücksicht auf die Union haben sie ihren Antrag dann aber doch zurückgehalten.

Der Paragraf 219a verbietet das „Werben für Schwangerschaftsabbrüche“, ist dabei jedoch so weit gefasst, dass er auch die reine Information, dass Ärzt*innen Abtreibungen vornehmen, unter Strafe stellt.

Aktuell soll Justizministerin Katarina Barley (SPD) für die Koalition einen Kompromissvorschlag erarbeiten. Darauf wollen sich aber nicht alle Genoss*innen verlassen, wie die eingebrachten Anträge zeigen. Die Antragskommission des Parteitags, der Finanzminister Olaf Scholz vorsteht und in der auch Barley Mitglied ist, hat unterdessen alle vier Anträge, die explizit eine Streichung fordern, zu einem zusammengefasst und wie folgt umformuliert: „§219a StGB: Recht auf sachliche Information gewährleisten strafrechtlich Konsequenzen für Ärztinnen und Ärzte wirksam verhindern“. Das Wort „Streichung“ fehlt.

Zweifel an Barleys Kompromissvorschlag

Dorothea Düsedau, die den Antrag für die SPD Düsseldorf initiiert hat, verärgert das. „Das ist wieder einmal typisch. Es war natürlich Absicht, dass der Ton in unserem Antrag so energisch ist. Wir wollen zeigen, dass es massiven Druck von der Basis gibt.“ Sie hofft deshalb, dass der Parteitag gegen die Empfehlung der Antragskommission stimmt.

Die Bundestagsabgeordnete und Parteitagsdelegierte Josephine Ortleb sagt dagegen: „Ich kann bei den Formulierungen in der Sache keinen großen Widerspruch erkennen.“ Außerdem habe die Bundestagsfraktion bereits im Dezember einen Beschluss gefasst, der die Streichung des Paragrafen vorsieht. Dieser sei nach wie vor die Basis, auf der man arbeite. Man müsse nun erst einmal den Vorschlag der Bundesregierung abwarten. Inhaltlich sei die Fraktion aber „noch auf demselben Standpunkt wie im Dezember“.

Dass Barley diesen Standpunkt mit den Vorstellungen der Union zusammenbringen kann, bezweifelten aber viele in der SPD, sagt Dorothea Düsedau. Der Koalitionspartner will den Paragraf schließlich beibehalten. Die Düsseldorferin hofft daher, dass der Parteitag ihre Position noch einmal stärken wird.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.