Nach IS-Messerattentat von Hannover: Urteil gegen Safia S. bestätigt

Die Schülerin Safia S. hatte in Hannover einen Polizisten mit einem Messer schwer verletzt. Gut zwei Jahre später ist das Urteil gegen die IS-Sympathisantin rechtskräftig.

Zwei Polizisten stehen mit Waffen in der Hand vor einer Tür

Schwer bewachter Prozess: Bewaffnete Beamte vor dem Oberlandesgericht Celle im Januar 2017 Foto: dpa

KARLSRUHE rtr | Der Prozess um die Messerattacke einer jungen IS-Anhängerin auf einen Polizisten im Februar 2016 im Hauptbahnhof Hannover ist abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, das die damals 16-jährige Attentäterin Safia S. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Jugendgefängnis verurteilt hatte.

Der Mitangeklagte K. erhielt zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe, weil er von den geplanten Straftaten wusste, sie aber nicht anzeigte.(AZ: 3 StR 286/17) Damit verwarf der BGH die Revisionen der beiden Verurteilten.

Nach Darstellung des OLG Celle stach S. einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging, unvermittelt mit einem Messer in den Hals.

Sie habe ihn töten wollen, weil sie in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland gesehen habe. Deutschland betrachtete sie demnach als Gebiet des Unglaubens, deren Bewohner hasse sie als „Feinde des Islams“. Sie habe im Auftrag des Islamischen Staates (IS) gehandelt und mit dessen Mitgliedern die Tatausführung abgesprochen. Dem Angeklagten K. hatte sie demnach im Vorfeld berichtet, im Auftrag des IS einen Anschlag in Deutschland ausüben zu wollen.

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