Urteil zu U-Haft für Aktivisten: G20-Gegner bekommt Entschädigung
Konstantin P. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich bei seiner Festnahme wehrte. Der Staat muss ihn nun für die U-Haft entschädigen.
Er ist der erste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Angeklagte, dem eine staatliche Entschädigung zugesprochen wurde: Der 21-jährige G20-Gegner Konstantin P. wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Da er bereits vier Monate in Untersuchungshaft saß, sprach ihm die Richterin einen finanziellen Ausgleich von 2.600 Euro zu.
Ob davon etwas übrig bleibt, nachdem P. einen Teil der Verfahrenskosten tragen muss, ist allerdings unklar. Die Anwält*innen kündigten zudem an, in Berufung zu gehen. P. war anfänglich vorgeworfen worden, am 8. Juli zwei Glasflaschen auf Polizist*innen geworfen zu haben. Nachdem die Hauptbelastungszeugen, vier Beamte einer hessischen Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE), ihn aber weder auf Videos identifizieren, noch den Tathergang schildern konnten, blieb nur der Vorwurf bestehen, P. habe Widerstand bei seiner Festnahme geleistet: Als die vier Polizisten den schmächtigen jungen Mann zu Boden gebracht hatten, habe er mit den Beinen gestrampelt.
Die Anwält*innen hatten Freispruch gefordert – unter anderem, weil sie die Glaubwürdigkeit der Polizisten für zweifelhaft hielten. Im Dezember war herausgekommen, dass die Beamten zur Vorbereitung ihrer Aussagen einen Aktenordner einsehen konnten, der auf dem Polizeipräsidium stand und die Aussagen mehrerer Kollegen enthielt.
Aber auch die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen eher torpediert als gewissenhaft geführt: Sie hatte den Zeugen per Email einen Fragenkatalog geschickt. So war es den Polizisten zumindest möglich, sich in Ruhe abzusprechen und vorzubereiten. P.s Anwältin nannte das „eine Frechheit“. Hier könne man deutlich sehen, wie im Zusammenhang mit G20 die Gewaltenteilung aufgehoben und der Rechtsstaat in die Knie gegangen sei.
P. hat noch ein anderes Gerichtsverfahren laufen: Nachdem der russischen Staatsbürger P. aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatte die Ausländerbehörde versucht, ihn abzuschieben. Damit verbunden wäre eine fünfjährige Wiedereinreisesperre in den Schengenraum. P. legte Widerspruch ein, das Verwaltungsgericht hat noch nicht entschieden.
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