Ärztliche Behandlung online: Wenn der Teledoktor therapiert

Vor allem der Landbevölkerung könnten Sprechstunden via Internet helfen, sagen Politiker und Krankenkassen. Datenschützer sind skeptisch.

Eine Ärztin sitzt vor einem Laptop, auf dem Display ist ein Patiient zu sehen. Sie trägt eine Virtual-Reality-Brille

Teledoktor bei der Arbeit Foto: imago/Jochen Tack

BERLIN taz | Rechner an, Kamera läuft, ein paar Klicks und die Verbindung zum Hausarzt steht. Die Online-Sprechstunde, die digitale medizinische Beratung ist technisch längst möglich und keine Zukunftsutopie mehr. Doch die Teledoktor*innen sind bisher nicht flächendeckend im Einsatz. Dahinter steckt ein Passus im Berufsrecht der Ärzteschaft, der die Fernbehandlung stark einschränkt. Denn: Ärzt*innen müssen Patient*innen persönlich untersucht haben, bevor sie in Ausnahmefällen Videosprechstunden anbieten können.

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat nun eine Änderung der Vorgaben gefordert – als Ergänzung zur „realen“ Patientenversorgung. Diese Änderung sieht eine Beratung und Behandlung ausschließlich über elektronische Kommunikationswege vor. Erlaubt werden soll dieser Weg „im Einzelfall“, wenn es ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt, heißt es in der Vorlage.

Noch bis Freitag tagt der Ärztetag in Münster. Die Teilnehmer*innen werden nun über den Antrag beraten und ihn verabschieden. Danach müssen die Landesärztekammern die Online-Sprechstunde über verbindliche Berufsordnungen umsetzen.

Was die Krankenkassen als unausweichlich in Zeiten der Digitalisierung jeglicher Lebensbereiche bezeichnen und auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gut findet, stößt bei Datenschützer*innen auf Skepsis. Informationen zu den Patient*innen sind vermutlich nicht vor dem Zugriff Außenstehender geschützt. „Die Politik hat es bisher nicht geschafft, ein Internet zu gestalten, dem wir Vertrauen können“, sagte Friedemann Ebelt vom Expertennetzwerk Digitalcourage der taz. Er sieht neben der Politik auch die Ärzt*innen in der Pflicht, die vertrauliche Kommunikation mit Patient*innen und die Schweigepflicht zu „verteidigen“.

Warnung vor Digitalisierung sensibler Bereiche

„Solange wirtschaftlich und politisch versucht wird Überwachung zur Grundlage der Kommunikation im Internet zu machen, ist es gefährlich sensible Bereiche und kritische Infrastrukturen leichtfertig zu digitalisieren“, sagt Ebelt. Da die Geschäftsmodelle der großen Anbieter sozialer Medien auf dem Austausch von Daten beruhen, machen sie vermutlich auch nicht vor Patienteninformationen Halt.

Der Datenschützer rechnet gar mit einer Kommerzialisierung der digitalen ärztlichen Versorgung. Diagnosen per Facebook-Chat oder Therapieanfragen über Whatsapp: Das alles klingt nach einer Entfremdung medizinischer Beratung vom Menschen. Für die Anbieter sind sie ein lukratives Geschäft.

Der digitale Hausbesuch wirft zwar datenschutztechnische Fragen auf. Doch vor allem in ländlichen Regionen, in denen Ärzt*innen und vor allem Fachmediziner*innen fehlen, könnte der Online-Doktor Abhilfe schaffen. Das sieht auch Ebelt so. Aber: „Ärztlicher Rat via Telefon, App oder Videochat kann sozial und, oft auch medizinisch, ärztliche Präsenz vor Ort nicht ersetzen“, sagt der Datenschützer.

Das sieht auch Maria Klein-Schmeink so. Die Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion sieht die digitalen Angebote als Ergänzung, zum Hausbesuch vor allem für pflegebedürftige Menschen oder für Patient*innen, die nicht in der Lage sind weite Strecken zu bewältigen. „Die Online-Sprechstunde darf aber nicht zur einzigen Versorgungsform werden“, sagte Klein-Schmeink der taz. Sie sieht zudem den Gesetzgeber in der Pflicht bei den Ärzten für die entsprechende Ausrüstung zu sorgen. Auch das Personal müsse geschult werden, um mit den neuen Technologien umzugehen.

Montgomery: Direkter Kontakt ist „Goldstandard“

Ärztepräsident Montgomery bezeichnete den flächendeckenden direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient als „Goldstandard“. Die Fernbehandlung müsse Patientensicherheit, Datenschutz und Rechtssicherheit der Ärzt*innen gewährleisten.

Noch ist der Teledoktor selten im Einsatz. Beispielsweise in Baden-Württemberg. Dort änderte die zuständige Landesärztekammer bereits 2016 die Berufsordnung, um den Weg für die Fernbehandlung frei zu machen. Angewendet wird die Methode etwa bei Modellprojekten, die die medizinische Versorgung von Gefangenen beleuchten.

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