Familien gegen EU: Fürs Klima vors Gericht

Zehn Familien verklagen die EU, weil sie schärfere CO2- Ziele erreichen wollen. Das liegt im Trend: Weltweit wird so in etwa 1.000 Prozessen Politik gemacht.

Ein Mann und eine Frau auf einer Strandpromenade - im Hintergrund ein Restaurant und eine Dünenböschung

Einzige deutsche Kläger-Familie: Maike und Michael Recktenwald stehen vor ihrem Restaurant Foto: dpa

BERLIN taz | Klimawandel? Den habe sie vor der Haustür, sagt Maike Recktenwald, wenn man sie auf Langeoog anruft. Die Stürme gefährdeten den Strand, Starkregen drohe die Brunnen zu verschmutzen. „Für uns geht es ums Ganze“, sagt Recktenwald, die mit ihrem Mann das Res­taurant Seekrug führt. „Wir möchten, dass die Natur und das Klima so bleiben, wie die Natur es gewollt hat.“

Deshalb hat ein Team von Juristen auch in ihrem Namen am Donnerstag beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage eingereicht – den „People’s Climate Case“. Der Vorwurf gegen den EU-Rat und das EU-Parlament: Europa missachte die Grundrechte seiner Bürger, weil es sie nicht genug vor dem Klimawandel schütze. Das Ziel: schärfere Ziele für die EU. Statt der bislang geplanten Reduktion der Klimagase um 40 Prozent bis 2030 sollten es „zwischen 50 und 60 Prozent“ sein, fordern die Kläger.

Was damit in der EU beginnt, ist weltweit längst üblich: Der Kampf ums Klima wird zunehmend vor Gerichten ausgetragen. Laut UN-Umweltprogramms Unep waren 2017 weltweit 884 Prozesse in 24 Ländern anhängig, bei denen es ums Klima geht. Eine weltweit vernetzte Gemeinde von Anwälten, Umweltorganisationen und Wissenschaftlern will die UN-Staaten so zwingen, ihre großen Versprechungen etwa im Pariser Abkommen von 2015 umzusetzen – und das teilweise mit erstaunlichem Erfolg. „Vor Gericht zu gehen ist heute wohl wichtiger als je zuvor“, heißt es im Unep-Bericht „Klimawandel vor Gericht“.

Die EU-Klage ist 107 Seiten dick und hat 6.000 Seiten Anhänge. Ein Team von Juristen und Umweltgruppen hat zehn betroffene Familien zusammengebracht: einen Bauern aus Portugal, dessen Land Waldbrände verwüsteten; einen Farmer aus Rumänien, dessen Rinder kein Wasser mehr finden; einen französischen Lavendelfarmer in der Provence, der in den letzten sechs Jahren 44 Prozent seiner Ernte einbüßte. Aber auch Familien aus Fidschi und Kenia sind dabei und die Jugendorganisation der samischen Ureinwohner in Schweden, die den Verlust ihrer Rentiere beklagen. „Die klagenden Familien vertrauen auf das Rechtssystem der EU, um ihre Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Arbeit und Eigentum zu schützen, die durch den Klimawandel bedroht sind“, sagt Roda Ver­heyen, eine von drei AnwältInnen der EU-Klage. Und Christoph Bals, Geschäftsführer der Entwicklungsorganisation Germanwatch, die die Klage unterstützt, sagt: „Die Betroffenen fügen sich nicht in die Opferrolle, sondern verlangen den Schutz ihrer Rechte.“

Bremser und Lobbyisten

Dabei brüstet sich die EU seit Langem damit, Vorreiter beim Klimaschutz zu sein. In der Tat ist das 40-Prozent-Ziel relativ ambitioniert und war in Brüssel gegen die Industrielobby und gegen Bremserstaaten wie Polen nur schwer durchzusetzen. Aber für die Einhaltung des Pariser Abkommens müssten die Europäer ihre Emissionen mindestens um 55 Prozent zurückfahren, hat unlängst das Öko-Institut kalkuliert. Paris hat weltweit den Klimaklagen kräftig Schub gegeben. Es begründet zwar keine direkten Rechtspflichten, aber die Festlegung von fast 200 Staaten auf gemeinsame Klimaziele liefert den Klägern gute Argumente. Die meisten Prozesse laufen in den USA, gefolgt von Australien, Neuseeland und Europa, aber auch in Kolumbien, Indien, den Philippinen oder Mikronesien wird prozessiert.

Die Beschwerden lassen sich in mehrere Gruppen unterteilen: Einerseits verklagen Umweltgruppen ihre Regierung: So zwang die niederländische Gruppe „Urgenda“ 2015 die Regierung per Gerichtsbeschluss, ihre Klimaziele von minus 17 auf minus 25 Prozent zu erhöhen. Seitdem hat das konservative Kabinett einen Ausstieg aus der Kohle und aus dem Verbrennungsmotor verkündet und will den CO2-Preis anheben. In Pakistan zwang ein Gericht 2015 den Staat, Bauern besser gegen die Folgen des Klimawandels abzusichern. Im US-Bundesstaat Oregon verhandelt ein Gericht die Klage von 21 Jugendlichen, die durch das Verbrennen von Kohle, Öl und Gas ihre Rechte auf „Leben, Freiheit und Glück“ verletzt sehen.

Zweite Variante: Ein Betroffener klagt gegen einen Konzern. So verlangt der peruanische Bergführer Saúl Lu­cia­no Lliuya vom deutschen Energieriesen RWE, dass der sich an der Sicherung seines Hauses beteilige. Lliuyas Haus in den Anden wird von einem See bedroht, der durch schmelzende Gletscher angeschwollen ist. Das Oberlandesgericht Hamm fand den Fall Ende 2017 so erfolgversprechend, dass es nun in die Beweisaufnahme eingestiegen ist, ob und in welchem Maße RWE mit seinen CO2-Emissionen an der Gletscherschmelze schuld ist. In ähnlichen Fällen fordern Gemeinden in Kalifornien und New York von Ölkonzernen Schadenersatz für Sturm- und Wasserschäden.

Das Klima landet manchmal auch vor Gericht, wenn Bauprojekte angegriffen werden. So verhinderten 2017 Umweltschützer den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen Wien. Begründung: Mehr Flugverkehr führe zu mehr CO2, das aber widerspreche dem Klimaschutzgesetz Österreichs. Das Urteil wurde allerdings vom Verfassungsgericht kassiert. In Kolumbien untersagte ein Gericht die Bebauung sensibler Bereiche der „Páramos“ mit Verweis auf den Klimaschutz. Und in Norwegen klagen Ökogruppen gegen neue Lizenzen für Gas- und Ölbohrungen. Das Argument: Fossile Brennstoffe müssten im Boden bleiben.

Investoren und Flüchtlinge

Schließlich verklagen Investoren Energiekonzerne, wenn diese das Risiko des Klimawandels geleugnet und damit den Börsenkurs manipuliert haben. In einem der größten Verfahren geht der Staat New York gegen ExxonMobil vor. Zunehmend landen auch Fälle von „Klimaflüchtlingen“ etwa in Aus­tra­lien und Neuseeland vor den Gerichten, wo Bewohner bedrohter Inseln einen Flüchtlingsstatus anstreben.

Die Klageflut täuscht darüber hinweg, dass es grundsätzlich hohe Hürden für den Erfolg gibt. Im aktuellen EU-Fall etwa müssen Berechtigte zwar persönlich betroffen sein – sind aber viele betroffen, können sie gemäß der Vorschriften nicht klagen. Außerdem müssen Kläger nachweisen, dass die konkrete Dürre oder Gletscherschmelze, die sie gefährdet, eine Folge des Klimawandels ist. Das war früher fast unmöglich. Jetzt aber hilft die „Zuordnungswissenschaft“. Wissenschaftler etwa an der Universität Oxford können inzwischen ziemlich genau belegen, wie groß der „Fingerabdruck“ des Klimawandels in einem Sturm oder einer Hitzewelle ist.

Waffengleichheit vor Justitia herrscht allerdings nicht. Einem globalen Problem stehen nur nationale oder regionale Rechtssysteme gegenüber, manche großen Verschmutzer wie China oder Saudi-Arabien haben keine unabhängige Justiz. Und zwischen Opfern und Verursachern des Klimawandels gebe es ein großes Informations- und Machtgefälle, bemängelt die Unep. Die Konzerne lassen sich von mächtigen Anwaltskanzleien vertreten. Die EU-Klage wird deshalb von der Organisation „Protect the Planet“ unterstützt, um die Kosten zumindest bis in die zweite Instanz zu tragen.

Nicht alle Experten sind allerdings so skeptisch wie die herrschende Lehre. Felix Ekardt, Juraprofessor an der Uni Rostock und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, mahnt, dass das Pariser Abkommen und die Menschenrechte viel drastischeren Klimaschutz erfordern. „Rechtlich gesehen ist bei Existenzfragen wie dem Klimawandel nur eine Politik zulässig, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Temperaturgrenze einhält“, schreibt er in einem aktuellen Gutachten für den „Solarenergie-Förderverein“. Diese Rechtslage könne es erleichtern, echten Klimaschutz „einzufordern, klimaschädliche Maßnahmen anzufechten und große Energiekonzerne zumindest anteilig für Klimawandelfolgen haftbar zu machen“.

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