EU-Pläne zu Verkehrssicherheit: Mehr Technik für weniger Unfälle

Schläfrigkeitmesser, Abbiegeassistenten und Co: So will die EU-Kommission die Zahl der Verkehrstoten halbieren. Radfahrervertreter sind zufrieden.

Ein umgestürzter Laster und Schweine auf der Autobahn

Nicht jede*r hat so viel Schwein: 23.500 Verkehrstote sind Anlass zum Handeln Foto: ap

BERLIN taz | Die EU-Kommission will Fahrassistenzsysteme in Neuwagen vorschreiben, um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. „90 Prozent der Unfälle geschehen durch menschliches Versagen“, sagt EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska. Unter anderem fordert sie für Lastwagen und Busse Abbiegeassistenten, die zum Beispiel Radfahrern das Leben retten sollen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club sieht in den Vorschlägen „ein gutes Mittel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.“

Bis 2030 will die Kommission die Zahl der Verkehrstoten halbieren. Dies einzuhalten, werde – so die Kommission am Donnerstag – „sehr schwierig“. Für 2017 meldet die Behörde 25.300 Verkehrstote auf europäischen Straßen – ein minus von nur 20 Prozent seit 2010. 135.000 wurden zudem schwer verletzt. Als neues Ziel für das Jahrzehnt bis 2030 wurde wiederum eine Verringerung der Opferzahlen um 50 Prozent festgelegt.

Dem Plan zufolge sollen Autos in Zukunft verpflichtend mit Schläfrigkeit- und Aufmerksamkeitsmessgeräten, Spurhalte- und Notbremsassistenten sowie einer automatischen Verriegelungsfunktion bei Alkoholmissbrauch ausgestattet werden. Auf der Liste der Kommission stehen auch die in letzter Zeit viel diskutierten Abbiegeassistenten für LKWs und Busse.

„Wir sind dementsprechend mit den Vorschlägen einverstanden“, sagte denn auch ein Sprecher des ADFC der taz. Der Club hatte am Mittwoch bundesweit zum Ride of Silence aufgerufen und mehr Schutz für Radfahrende – unter anderem durch Abbiegeassistenten – gefordert. Doch die Kommission stößt mit ihrer Initiative lediglich das Gesetzgebungsverfahren an. EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen. Ob und in welcher Form die vorgeschlagenen Maßnahmen gesetztes Recht werden, bleibt daher unklar.

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