Streit um Hochzeitstorte für Schwule: Supreme Court gibt Bäcker Recht

Ein Bäcker in den USA weigerte sich, eine Hochzeitstorte für ein schwules Paar herzustellen. Der Oberste Gerichtshof argumentiert mit dem christlichen Glauben des Mannes.

Die Kläger Charlie Craig und David Mullins verlassen den Obersten Gerichtshof der USA, den Supreme Court

Ihnen wurde die Hochzeitstorte verweigert: Charlie Craig und David Mullins Foto: ap

WASHINGTON dpa | Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem Bäcker Recht gegeben, der einem schwulen Paar aus religiösen Gründen keine Hochzeitstorte backen wollte. Der Supreme Court argumentierte in der am Montag veröffentlichten Entscheidung, dass eine aus Protest von dem Paar angerufene Kommission im US-Bundesstaat Colorado die Rechte des Bäckers in Bezug auf seinen Glauben verletzt habe. Richter Anthony Kennedy machte in seiner Stellungnahme aber deutlich, dass er in der Entscheidung keinen Präzedenzfall sieht.

Der Konditor Jack Phillips aus Colorado hatte sich 2012 geweigert, dem Paar Charlie Craig und Dave Mullins eine Hochzeitstorte zu backen. Er berief sich dabei auf seinen christlichen Glauben. Die beiden legten daraufhin bei der Bürgerrechtskommission von Colorado Beschwerde ein.

Die Gesetze des Bundesstaates verbieten es Firmen, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Die Kommission entschied, dass Phillips genau dies getan habe. Zwei Gerichte kamen zu demselben Schluss. Der Bäcker legte daraufhin Berufung beim Supreme Court ein.

Das Oberste Gericht argumentierte nun wiederum, die Bürgerrechtskommission habe den Glauben des Mannes nicht hinreichend berücksichtigt. Das Gremium habe sich der religiösen Überzeugung des Mannes gegenüber feindselig verhalten, heißt es in der Stellungnahme von Kennedy. Der Richter nahm dabei Bezug auf Äußerungen von Mitgliedern der Kommission, die Phillips' Glauben seiner Meinung nach verunglimpft hätten. Diese hätten suggeriert, dass religiöse Überzeugungen in Colorados Geschäftswelt nicht uneingeschränkt willkommen seien.

Kennedy erklärte aber auch, dass es in ähnlich gelagerten Fällen zu einer anderen Entscheidung kommen könnte. Es bedürfe einer tiefergehenden Bewertung in den Gerichten, schrieb er. Dabei müsse sowohl berücksichtigt werden, dass religiöse Überzeugungen nicht unangemessen missachtet werden dürften, wie auch die Tatsache, dass homosexuelle Menschen nicht gedemütigt werden dürften, wenn sie bestimmte Dienstleistungen auf dem freien Markt in Anspruch nehmen wollten.

In den USA gibt es noch eine Reihe weiterer Fälle, in denen Geschäfte homosexuellen Paaren Leistungen verweigert hatten – darunter Floristen, Fotografen und Bäcker.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes fiel sieben zu zwei aus. Die beiden liberalen Richterinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor stimmten dagegen.

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