Kommentar G20-Gerichtsurteil: Zweierlei Maß, geteiltes Recht

Hamburgs Ankündigung, den Unrechtsstaaten dieser Welt zu zeigen, dass sich ein Gipfel auch rechtsstaatlich durchführen lässt, muss als gescheitert gelten.

Weiße Container in einer Halle

An einem Ort wie diesem ist Unrecht geschehen: G20-Gefangenensammelstelle Foto: dpa

Es ist eine Klatsche für die Polizei, für Einsatzführer Hartmut Dudde und auch für Innensenator Andy Grote (SPD). Manche Ingewahrsamnahme von G20-GegnerInnen war rechtswidrig, das, was den Betroffenen in der Gefangenensammelstelle widerfuhr, sowieso. Festgenommene wurden ihrer Freiheit beraubt, Richter standen zu spät oder gar nicht zur Verfügung, die Festgesetzten wurden schikaniert und um den Schlaf gebracht.

Hamburgs vollmundige Ankündigung, den Diktatoren und Unrechtsstaaten dieser Welt zu zeigen, dass sich ein Gipfel auch rechtsstaatlich durchführen lässt, er muss nach den jüngsten Gerichts-Urteilen endgültig als gescheitert gelten.

Dabei ist noch keine einzige Anklage gegen PolizistInnen erhoben worden, die im Einsatz G20-GegnerInnen oder Unbeteiligte verletzten. Dass diese Ermittlungen soviel länger dauern, als die Verfahren gegen die „linken Chaoten“, lässt ebenfalls Zweifel an der rechtsstaatlichen Aufarbeitung des Gipfels aufkommen. Da wird nach Kräften verschleppt, verzögert und eingestellt.

Nimmt man die harten Urteile gegen G20-Flaschenwerfer und die unverhältnismäßig langen Untersuchungshaftzeiten für die Beschuldigten hinzu, fällt die Bilanz, ein knappes Jahr nach G20, eindeutig aus: Es gibt zweierlei Maß, zweierlei Recht. PolizistInnen und AktivistInnen werden nicht mit derselben Elle gemessen.

Spannend bleibt die Aufarbeitung der Vorfälle rund um das Schulterblatt, in das Polizeikräfte nicht einrückten, weil sie angeblich vom Hausdach mit Brandbeschleunigern beschossen wurden. Die Rechtfertigung für eine dramatische polizeiliche Unterlassungssünde. Die vermeintlichen Molotow-Cocktail-WerferInnen wurden gefilmt und auch gefasst. Doch Strafverfahren, die auch zur Überprüfung der polizeilichen Lagebeurteilung führen würden, gibt es bislang nicht. Dafür existieren nur zwei mögliche Erklärungen: Die Ermittler haben so geschlampt, dass es zur Anklage nicht reicht, oder aber, es gibt etwas zu verbergen. Beides Alternativen, die den Rechtsstaat weiter demontieren.

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