Historiker über Euthanasie-Verbrecher: „Die Verfahren wurden eingestellt“

Christof Beyer erforschte personelle Kontinuitäten in den psychiatrischen Anstalten nach 1945. Das Ergebnis: Viele der Euthanasie-Verbrecher*innen machten Karriere.

Vier Kinder mit Down-Syndrom auf einer historischen Schwarz-Weiß-Fotografie

Ab 1939 wurden sie ermordet: Kinder mit Down-Syndrom, die sich in öffentlichen Anstalten befanden Foto: Wikicommons

taz: Herr Beyer, nach 1945 konnten viele PsychiaterInnen in Niedersachsen, die am Mord von Kindern und Erwachsenen beteiligt waren, recht problemlos weiterarbeiten, viele davon im Landesdienst. Warum war das möglich?

Christof Beyer: Die Frage ist zunächst recht banal zu beantworten: Weil die juristischen Rahmenbedingungen es möglich gemacht haben. Viele an Patientenmorden beteiligte PsychiaterInnen wurden nach 1945 entweder als „unbelastet“ oder als „Unterstützer“ entnazifiziert. Ermittlungen und Verfahren gegen an Medizinverbrechen Beteiligte wurden bis 1950 eingestellt. Und zudem wurde mit dem Grundgesetzartikel 131 die Reintegration nationalsozialistischer Beamter in den niedersächsischen Landesdienst stark begünstigt.

Was hat es mit diesem Grundgesetzartikel auf sich?

Der Artikel, der in einem nachfolgenden Bundesgesetz dann weiter ausgeführt wurde, verschaffte Beamten, die im Entnazifizierungsverfahren nicht als belastet eingestuft wurden, die Möglichkeit und auch den Anspruch auf Wiederverwendung im Staatsdienst. Der Artikel sicherte einerseits das deutsche Berufsbeamtentum, das die alliierten Siegermächte eigentlich abschaffen wollten. Andererseits führte es zu einer fast vollständigen Wiederherstellung der personellen Kontinuität in Justiz und öffentlicher Verwaltung. Das ist im Allgemeinen bekannt, aber man muss auch betonen, dass das auch für verbeamtete MedizinerInnen galt.

Um welche Verbrechen geht es in der Studie konkret?

Im Fokus standen PsychiaterInnen, die an der zentral organisierten Erwachsenen-Euthanasie von 1939 bis 1941, der sogenannten „Aktion T4“, und an der sogenannten Kindereuthanasie von 1939 bis 1945 beteiligt waren.

Können Sie Beispiele nennen?

Ein Fall etwa ist Willi Baumert. Er war von 1941 bis 1944 Leiter der „Kinderfachabteilung“ in der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg. Seine Aufgabe war es, eingewiesene Kinder zu begutachten und diese zur Tötung vorzuschlagen. Ob er selber Hand angelegt hat, ist nicht nachweisbar. Er hat aber nachweisbar Pflegekräfte damit beauftragt, Kinder durch überdosierte Medikamente zu töten. So ist für die „Kinderfachabteilung“ Lüneburg von mindestens 300 minderjährigen Opfern auszugehen.

40, war am Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizinischen Hochschule Hannover tätig. Er bearbeitete das Forschungsprojekt „Personelle Kontinuitäten in der Psychiatrie Niedersachsens nach 1945“ für das niedersächsischen Sozialministerium

Das ist im Nachhinein schwer hinzunehmen.

Ein anderes Beispiel ist Ernst Meumann, der bis 1945 Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Königslutter war. Unter seiner Leitung diente die Anstalt Königslutter der „Aktion T4“ als Zwischenanstalt, auch war er für Patientendeportationen in die Gasmordanstalt Bernburg und die „Kinderfachabteilung“ Uchtspringe verantwortlich.

Und diese beiden Täter konnten nach 1945 wieder im Staatsdienst arbeiten?

Baumert wurde 1958 sogar Direktor des Landeskrankenhauses Königslutter, Meumann wurde 1954 Leiter des Landesfürsorgeheims Moringen.

Was waren die strukturellen Voraussetzungen dafür?

Die psychiatrischen Institutionen wurden nach 1945, wie es überall stattfand, restauriert. Hypothetisch hätte man die Möglichkeit zu einem Neuanfang nutzen können, aber das war nicht der Fall. Eher lassen sich Ansätze von Reformierung und Modernisierung finden. Aber davon abgesehen wurden die Strukturen bis in die 1970er-Jahre weitergeführt. Die Anstalten wurden, sofern sie im Krieg nicht zerstört wurden, wieder in Betrieb genommen. Dies gilt auch für die Anstalten der Provinz Hannover, die zu Beginn der 1950er-Jahre in Landeskrankenhäuser umbenannt wurden.

Beließ man es bei der bloßen Umbenennung?

Das ist die Frage: Hat sich diese Vergangenheit in der therapeutischen Arbeit fortgesetzt? Im Fall von Willi Baumert beispielsweise: Hat der dann nach 1945 eine ähnliche Haltung gegenüber den PatientInnen eingenommen wie zuvor?

Hat er?

Diese wichtige Frage ist bisher noch offen. Eine derzeit laufende, ebenfalls vom niedersächsischem Sozialministerium finanzierte Studie zu Medikamentenversuchen an Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen liefert dazu vielleicht demnächst neue Anhaltspunkte, insbesondere zur therapeutischen Haltung des ehemaligen NS-Euthanasie-Protagonisten Hans Heinze, der von 1954 bis 1960 die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Landeskrankenhauses Wunstorf leitete. Manche Täter rückten ab Ende der 1950er dann doch nochmal in den Fokus. Woran lag das?

Der Turning-Point war die Enttarnung von Werner Heyde, der medizinischer Leiter der nationalsozialistischen Erwachsenen-Euthanasie gewesen war, und nach 1945 unter falschen Namen in Schleswig-Holstein – mit dem Wissen von Kollegen und Mitgliedern der Landesregierung – als Psychiater weiterarbeitete. Ab 1959 ermittelte der Frankfurter Staatsanwalt Fritz Bauer gegen ihn. Die Wahrnehmung und Skandalisierung in der Öffentlichkeit änderte sich, wenngleich – zumindest im Fall von Heyde und weiteren in den 1960ern angeklagten Ärzten – die Sache juristisch versandete.

In Ihrer Studie gehen Sie auch auf den Umgang mit niedergelassenen Medizinern ein, die sich an Verbrechen beteiligten. Einer von ihnen, Klaus Endruweit, musste, nachdem gegen ihn ermittelt wurde, eigentlich seine Approbation ruhen lassen – er betrieb seine Praxis dennoch illegal weiter.

Die Bezirksregierung Hannover erfuhr 1984 aus der Presse von diesem Umstand. Es gab eine große Solidarität aus der Bevölkerung mit ihm, nach dem Motto „Er ist doch ein guter Arzt.“ Das örtliche Gesundheitsamt in Hildesheim wusste auch davon. Zudem gab es eine gute Verbindung zur Ärztekammer, der ihm Schutz gewährte.

Sticht Niedersachsen bei diesen personellen Kontinuitäten bundesweit heraus?

Im Grundsatz überwogen überall die Kontinuitäten. Allerdings weiß man, dass es in der britischen Besatzungszone eine weniger strenge Entnazifizierung als in den anderen Zonen gab. Das hat auch viele belastete MedizinerInnen angezogen.

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