Aufklärung über die Morde darf nicht enden

Bundeskanzlerin Angela Merkel, die den Angehörigen der Opfer des NSU einst umfassende Aufklärung versprochen hatte, äußerte sich am Mittwoch nicht zum Urteil im NSU-Prozess. Die Bundesregierung kommentiere Urteile grundsätzlich nicht, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz. Sie erinnerte aber daran, dass die Kanzlerin die Taten als „Schande für Deutschland“ bezeichnet hatte.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) dagegen begrüßte das Urteil. „Das Leid, was die Täter angerichtet haben, ist durch nichts wiedergutzumachen. Die Opfer bleiben unvergessen“, twitterte der frühere Justizminister. CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer kommentierte auf dem Kurznachrichtendienst: „Ein dunkles Kapitel in der jüngeren deutschen Geschichte wurde damit juristisch aufgearbeitet.“

Das sieht nicht nur Justizministerin Katharina Barley (SPD) anders. Ihr Sprecher betonte, die Aufklärung dürfe nicht zu Ende sein. Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) forderte weitere Strafverfahren gegen das Unterstützernetzwerk der Rechtsterroristen. Das Ende des Prozesses in München dürfe keinesfalls der Schlussstrich der Aufklärung bedeuten, so der TGD-Vorsitzende Gökay Sofuoglu. „Angela Merkel und viele andere haben den Opfern eine lückenlose Aufklärung versprochen. Dieses Versprechen wurde gebrochen.“ Die Bundesanwaltschaft habe sich auf die These, dass der NSU nur aus drei Personen bestanden habe, versteift, „entgegen aller Erkenntnisse aus den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und den zahlreichen Recherchen“.

Ähnlich sehen es auch Grüne und Linke, die jahrelang in diesen Untersuchungsausschüssen saßen. „Leider wurde im Verfahren nur ein kleiner Teil des gesamten Netzwerkes ausgeleuchtet, sodass man davon ausgehen muss, dass noch viele weitere Mitbeteiligte und Schuldige sich frei im öffentlichen Raum bewegen“, kritisierte die grüne Innenpolitikerin Irene Mihalic.

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, die Obfrau der Linkspartei im NSU-Untersuchungsausschuss war, kritisierte das nicht eingelöste Versprechen der Kanzlerin. „Sie wurde von ihren Innenministern und nachgeordneten Behörden in den Meineid getrieben. Und das ließ sie zu“, sagte Pau. Die Sicherheitsbehörden, insbesondere die Ämter für Verfassungsschutz, hätten die parlamentarische Aufklärung be- und verhindert. „Ich fordere bis auf Weiteres ein Vernichtungsverbot von Akten und Asservaten mit NSU-Bezug im Bund und in den Ländern.“

Der stellvertretende FDP-Fraktionschef Stephan Thomae dagegen hält das Urteil für „ein wichtiges Signal an die Opfer und Hinterbliebenen, dass der deutsche Rechtsstaat funktioniert“. Doch auch er forderte weitere Aufarbeitung.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte anlässlich des Urteils eine Untersuchung, inwieweit institutioneller Rassismus in den Behörden eine bessere Aufklärung verhindert habe. Sabine am Orde