Es ist geschafft

Lebenslang für Beate Zschäpe. Gamze Kubaşık, deren Vater der NSU erschoss, hört die Richterworte. Für sie ist dieses Urteil eine Erleichterung – aber keine Erlösung

„Wir sind am Ende unserer Kräfte“: Gamze Kubaşık, Tochter des ermordeten Mehmet Kubaşık, am Morgen vor dem Gerichtsgebäude in München Foto: Christian Mang

Aus München Konrad Litschko und Andreas Speit

Gamze Kubaşık blickt auf Manfred Götzl, als der Vorsitzende Richter um 9.55 Uhr im Saal A101 die entscheidenden Worte spricht, die erlösenden. Die Angeklagte Bea­te Zschä­pe erhalte „eine lebenslange Haftstrafe, und die Schuld wiegt besonders schwer“. Ganz still ist es da im Saal. Gamze Kubaşık sieht, wie Zschäpe versteinert dreinblickt. Sie selbst presst die Lippen zusammen, wischt sich eine Träne aus dem Augenwinkel. Es ist geschafft.

Am 4. April 2006, mitten am Tag, hatten zwei Männer Gamze Kubaşıks Vater in dessen Dortmunder Kiosk ermordet: Mehmet Kubaşık, ein herzlicher Mann, 39 Jahre alt, drei Kinder. Mit vier Schüssen, zwei direkt in den Kopf, einfach so. Die Schützen waren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt – die zwei Männer, mit denen Beate Zschäpe fast 14 Jahre im Untergrund lebte, von 1998 bis 2011.

Neun weitere Morde begingen die Männer in dieser Zeit. An dem Blumenhändler Enver Şimşek, dem Schneider Abdurrahim Özüdoğru, dem Obsthändler Süleyman Taşköprü, dem Gemüseverkäufer Habil Kılıç, dem Hilfsarbeiter Mehmet Turgut, dem Imbissbetreiber İsmail Yaşar, dem Schlüsseldienstbesitzer Theodoros Boulgarides, dem Internetcafébetreiber Halit Yozgat, der Polizistin Michèle Kiesewetter. Dazu zwei Sprengstoffanschläge in Köln und einer in Nürnberg sowie 15 Raubüberfälle. Alles im Namen des selbsternannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“, abgekürzt NSU.

Nun wird im Saal A101 des Oberlandesgerichts München das Urteil über diesen Terror gesprochen. Nach fast fünf Jahren Prozess und 437 Verhandlungstagen. Einem Prozess, der nicht zu Ende zu gehen schien, sich in Details versenkte, durch Befangenheitsanträge beinahe lahmgelegt wurde. Nun aber sagt Richter Manfred Götzl: „Dann ergeht im Namen des Volkes folgendes Urteil.“ ­Zschäpe sei schuldig an 10 Morden, an 32 versuchten Morden durch die Bombenanschläge und an einem versuchten Mord durch die Inbrandsetzung des letzten NSU-Unterschlupfs in Zwickau, die eine 89-jährige Nachbarin in Lebensgefahr brachte. Zschäpe habe die Morde genau wie die Männer gewollt, habe genauso „Angst und Verunsicherung“ in der Bevölkerung schüren, den Staat „als ohnmächtig bloßstellen“ wollen.

Zschäpe, die am Morgen den Saal noch lächelnd betreten hatte, im schwarzem Blazer, verfolgt Götzls Worte mit starrem Gesicht. Sie stützt ihren Kopf auf die Arme, wendet ihren Blick nicht von der Richterbank ab. Ihre Finger aber verkrampfen sich in den gefalteten Händen. Gamze Kubaşık kann ihr ins Gesicht schauen. Die 32-Jährige, schwarze Bluse, offene Haare, blickt immer wieder hinüber. Ihre Anspannung weicht nicht.

Dann wendet sich Götzl den vier Mitangeklagten zu. Zehn Jahre Haft verkündet er für Ralf Wohlleben, den früheren NPD-Mann, der dem Trio die Ceska-Pistole organisierte, mit der Mehmet Kubaşık und die anderen acht Migranten erschossen wurden. Der schüttelt den Kopf. Drei Jahre sind es für Holger G., der den Untergetauchten seine Papiere überließ, ihnen auch eine Waffe brachte. Drei Jahre Jugendstrafe für Carsten S., der dem Trio die Ceska überbrachte. Ihm kommt zugute, dass er als Einziger im Prozess voll auspackte.

Überraschend mild ist die Strafe für André E., den engsten Vertrauten des Trios, einen mit Nazi-Tattoos übersäten jungen Mann, der die Wohnungen und Wohnmobile organisierte: Auch er erhält drei Jahre Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte noch 12 Jahre gefordert, er sei in alles eingeweiht gewesen. Im September kam E. wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Richter Manfred Götzl aber sieht die Vorwürfe als nicht ausreichend belegt. André E. grinst, angereiste Neonazis auf der Tribüne des Saals klatschen.

Über Stunden wird Götzl seine Urteilsbegründung fortsetzen. Und dann, am Nachmittag, ist dieser Prozess tatsächlich vorbei.

Die Revision

Zschäpes Verteidiger haben angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Auch ein Nebenklage-Vertreter prüft einen solchen Schritt. Über eine Revision entscheidet der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. In einem solchen Verfahren wird der Prozess nicht neu aufgerollt, Vielmehr geht es ausschließlich um Rechtsfragen.

Die Chancen

In der Revision wird geprüft, ob das OLG die richtigen juristischen Maßstäbe angewandt hat. Auch Verfahrensfehler können gerügt werden. Der BGH muss aber die konkrete Beweiswürdigung und die Feststellungen des OLG zum Sachverhalt akzeptieren. Eine Aufhebung des Münchener Urteils ist daher nicht wahrscheinlich, zumal Götzl penibel darauf geachtet hat, keine Verfahrensfehler zu begehen.

Die Verhandlung

Ob es beim BGH eine mündliche Verhandlung gibt, ist offen. Wenn sich der fünfköpfige Senat einig ist, genügt eine schriftliche Entscheidung.

Weitere Verdächtige

Bei der Bundesanwaltschaft sind noch neun Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche NSU-Unterstützer anhängig. Bisher ist in diesen Fällen keine Anklageerhebung erfolgt. Nach dem Urteil vom Mittwoch will sich die Bundesanwaltschaft wohl noch ein Verfahren genau anschauen. Um wen es sich handelt, ist nicht bekannt. (chr)

Für Gamze Kubaşık aber ist nichts vorbei. Schon zwei Tage zuvor war sie nach München gereist, mit ihrer Mutter Elif und ihren zwei Brüdern. Bereits am 6. Mai 2013, als der Prozess eröffnet wurde, saß Kubaşık im Saal. Immer wieder besuchte sie auch dazwischen das Verfahren, zuletzt im November, als sie persönlich ein Plädoyer hielt. Nun wollte Gamze Kubaşık dabei sein, wenn der Staat sein Urteil spricht über den Mord an ihrem Vater. Wollte Beate Zschäpe ein letztes Mal ins Gesicht schauen.

Gamze Kubaşık ist bei Weitem nicht die Einzige, die trotz langer Anreise heute nach München gekommen ist. Schon in der Nacht stellen sich Zuschauer und Journalisten vor dem Justizgebäude an, türkische Konsulare sind darunter. Nur ein Teil der Wartenden wird es später in den Saal schaffen. Darunter ist auch das Dutzend Neonazis, darunter bekannte Gesichter, teils wegen Gewaltdelikten verurteilt. Demonstrativ präsentieren sie sich in schwarzen Hemden – wie auch die zwei Angeklagten André E. und Ralf Wohlleben. Beide hatten im Prozess offen ihre Gesinnung verteidigt. Nun winken sie lächelnd nach oben auf die Empore.

Vor dem Gericht formiert sich derweil eine Protestkundgebung. Unter die NSU-Aufklärung dürfe „kein Schlussstrich“ gezogen werden, fordern die Demonstranten. Sie halten Bilder der Ermordeten in die Höhe, verlesen deren Namen. Als die Kunde von den teils milden Urteilen für die Mitangeklagten durchdringt, brandet Empörung auf. Den ganzen Tag wird die Kundgebung andauern.

Neben Gamze Kubaşık sind viele Opferangehörige gekommen. Da sind die Eltern von Halit Yozgat, die Kinder von Theodoros Boulgarides, die Tochter von Enver Şimşek, angereist mit ihrem Baby aus der Türkei. Auf ihren Gesichtern liegt eine gedrückte Spannung, als sie am Morgen den Saal betreten.

So lange schon war das Urteil erwartet worden. So lange, dass der Prozess zwischenzeitlich ins Abseits zu geraten drohte. Hört das denn nie auf? Das war die Frage, die blieb. Nun aber ist die große Aufmerksamkeit wieder da, das Gerichtsgebäude ist umlagert von TV-Übertragungswagen.

Mehr als 600 Zeugen wurden in den fünf Jahren befragt, 130.000 Seiten Ermittlungsakten bereitgestellt. Nachbarn der Untergetauchten wurden angehört, ihre Eltern, Urlaubsbekannte, Neonazis, Verfassungsschützer, Ermittler. Jeder Mord, jeder Anschlag, jeder Überfall wurde ausgeleuchtet, schmerzend bis ins Detail. Richter Manfred Götzl tut es nun erneut. Er schildert, wie sich Kugeln in die Gesichter der Opfer bohrten, Schlagadern zerfetzten, wann die Opfer an ihrem Blut erstickten.

Als es um den Tod ihres Vaters geht, hält es Gamze Kubaşık nicht mehr aus. Sie schlägt die Hände vors Gesicht, weint. Der Schmerz über die sinnlos Verstorbenen, er bricht wieder auf. Auch bei den anderen Angehörigen. Als Götzl den Tod von Halit Yozgat schildert, dem neunten Mordopfer, erschossen vor zwölf Jahren in seinem Internetcafé in Kassel, springt dessen Vater Ismail Yozgat auf. „Mein Gott, mein Gott“, ruft er auf Türkisch, verzweifelt, immer wieder. „Setzen Sie sich“, herrscht ihn Götzl an. „Ich möchte keine weiteren Störungen haben.“ Ismail Yozgat verstummt.

Tat für Tat schildert der Richter die Morde

„Im Namen des Volkes: eine lebenslange Haftstrafe, und die Schuld wiegt besonders schwer“

Richter Manfred Götzl

Dann fährt Götzl in seiner Urteilsbegründung fort. Tat um Tat nimmt er sich vor, hastet durch die Seiten seines vor ihm aufgeklappten Hefters, fast atemlos. Bei allen Verbrechen habe das Trio, „bewusst und gewollt zusammengewirkt“, betont Götzl immer wieder. Zschäpe sei zwar nicht an den Tatorten gewesen, aber sie habe zentrale Dienste für die Terroristen geleistet. Sie tarnte die Gruppe mit falschen Alibis, organisierte die Finanzen, schützte den Unterschlupf, als die Männer auf ihren Terrorzügen unterwegs waren, und hielt sich bereit, im Fall des Falles den Unterschlupf in Brand zu setzen und die Bekenner-DVD zu verschicken. Was sie schließlich auch tat, am 4. November 2011, ganz ohne Druck. Denn Mundlos und Böhnhardt hatte sich kurz zuvor nach einem gescheiteren Bankraub in Eisenach erschossen.

Beate Zschäpe hatte das im Prozess ganz anders geschildert. Zum Prozessauftakt im Mai 2013 schwieg sie, so wie am 8. November 2011, als sie sich nach viertägiger Flucht der Polizei gestellt hatte. Erst viel später ließ Zschäpe ihren Anwalt Mathias Grasel eine Erklärung im Prozess verlesen: Alle Taten seien alleiniges Werk von Mundlos und Böhnhardt gewesen. Sie habe stets erst im Nachhinein davon erfahren, sei jedes Mal „geschockt“ gewesen. Aus Abhängigkeit habe sie aber die Männer nicht verlassen können. Noch vor einer Woche, in ihren letzten Worten vor Gericht, bat Beate Zschäpe Richter Manfred Götzl: „Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe.“

Tatsächlich hatte die Bundesanwaltschaft mit ihrer Anklage hoch gepokert: Auch im Prozess ergab sich kein Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Ihr Verteidiger forderten deshalb einen Freispruch: Zschäpe sei keine Terroristin. Nur die Brandstiftung in Zwickau sei ihr anzulasten, allenfalls noch eine Beihilfe zu den Raubüberfällen. Maximal zehn Jahre Haft genügten dafür. Die Anklage aber lautete anders: auf volle, gleichwertige Mittäterschaft Zschäpes. Die Höchststrafe forderte die Bundesanwaltschaft, lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Götzl kommt dem nun nach. Nur auf die Sicherungsverwahrung verzichtet sein Senat. Zschä­pes Erklärung aber wischt er beiseite: Er habe „Zweifel an der Glaubhaftigkeit großer Teil der Einlassung“. Götzl erinnert an die Vorgeschichte in Jena. Wie Zschäpe dort Mitglied der Kameradschaft Jena war, wie sie mit Mundlos und Böhnhardt Drohbriefe an die Stadtverwaltung und Polizei verschickte und Bombenattrappen in Jena auslegte, wie Ermittler in einer von ihr gemieteten Garage Rohrbomben und 1,4 Kilo TNT fanden. Die Gründung einer Terrorgruppe sei dann die „schlüssige Fortentwicklung“ gewesen. Eine, die danach Angst und Schrecken in diesem Land zu verbreiten suchte.

Eine lebenslange Haftstrafe bei besonders schwerer Schuld macht es unwahrscheinlich, dass Beate Zschäpe weniger als 15 Jahre hinter Gittern verbringen muss. Ihre Anwälte kündigen umgehend eine Revision an. Die Verurteilung sei „juristisch nicht haltbar“, sagt Mathias Grasel. „Anstatt Frau Zschäpe als Stellvertreterin zu bestrafen, muss es der Rechtsstaat aushalten, dass die wahren Täter nicht mehr für ihre grausamen Verbrechen belangt werden können“, sagt er. Der Bundesgerichtshof werde das Urteil aufheben, gibt sich Grasel überzeugt.

Richter Götzl indes tat viel im Prozess, um dieses Szenario zu verhindern. Fünf Jahre hielt er den Prozess zusammen, tarierte die fünf Angeklagten aus, die drei Ankläger, die 14 Verteidiger und 60 Opferanwälte. Er tat es mit Strenge und nüchterner Akribie, am Ende auch mit Vorsicht, immer wieder kam er Zschäpe entgegen. Bloß keinen Fehler riskieren, keinen Neustart. Der Urteilsspruch krönt nun auch die Karriere des 64-Jährigen. Und bisher half Götzl seine Akribie: Nur ein einziges seiner bisherigen Urteile wurde von einer höheren Instanz kassiert.

Blick auf die Richterbank, die Finger verkrampft: Beate Zschäpe Foto: Peter Kneffel/dpaI

Für Gamze Kubaşık wäre ein Neustart des Prozesses eine Katastrophe. „Wir sind am Ende unserer Kräfte“, sagt sie. Aber auch das jetzige Urteil bringt ihr keine Erlösung. Wie soll es auch? Was soll den Verlust des Vaters aufwiegen?

Gamze Kubaşık fehlen die Antworten

Das Urteil sei „kein Trost“, sagt Kubaşık später vor dem Gerichtsgebäude, umringt von Journalisten. „Mein Vater wird dadurch nicht wieder lebendig.“ Der Tag kehrt nur mehr wieder alles noch einmal nach oben. Nach dem Mord an ihrem Vater ging Gamze Kubaşık ein Jahr nicht vor der Tür, schmiss ihre Ausbildung. Ihre Mutter leidet bis heute an einer Depression, die Großmutter erlitt einen Herzinfarkt. Mehmets Kiosk wurde nach der Tat geschlossen. Die Ermittler verdächtigten anfangs auch die Familie, durchsuchten die Wohnungen, fragten nach Drogengeschäften des Vaters, nach der Mafia, der PKK, nach einer vermeintlichen Geliebten.

Gamze Kubaşık studierte dennoch, Pharmazie, und sie gebar einen Sohn, den sie Mehmet nannte. Sie lasse sich nicht aus diesem Land vertreiben, sagt sie. „Das ist unsere Heimat.“ Und trotzdem ist da etwas zerbrochen. Das Vertrauen, dass sie hier dazugehört wie alle anderen. Dass der Staat alles für die Aufklärung des Mordes an ihrem Vater tat.

Sie habe „viel Hoffnung“ in den Prozess gehabt, betont die junge Mutter deshalb. Nun aber seien ihre Fragen immer noch nicht beantwortet. Warum wurde gerade ihr Vater ausgesucht? Gab es Helfer in Dortmund? Laufen sie noch heute dort herum? Und hätte der Staat die Morde nicht doch verhindern können?

„Das ist unsere Heimat. Und trotzdem ist da etwas zerbrochen“

Gamze Kubaşık

Tatsächlich hatte der Prozess keine dieser Fragen klären können, trotz fünfjähriger Dauer. Das konnte er auch nicht, sagt die Bundesanwaltschaft. Es ging schließlich nur um die Schuld der fünf Angeklagten. Gamze Kubaşık aber reicht das nicht. Es habe „hundertprozentig Helfer“ gegeben, sagt sie. Sie müssten endlich ermittelt werden.

Als in Dortmund ihr Vater ermordet wurde, war dort eine militante Neonazi-Zelle unterwegs, Combat 18 genannt. Ein führender Rechtsextremist wohnte in der Straße des Tatorts. Und noch in der Haft führte Beate Zschäpe einen Briefwechsel mit einem Dortmunder Neonazi. Alles Zufall? Gamze Kubaşık glaubt das nicht.

Und nun kommt auch noch einer der Angeklagten glimpflich davon. André E., der sich „Die Jew Die“ auf den Bauch tätowiert hat. Den selbst seine Anwälte als „Nationalsozialisten mit Haut und Haaren“ bezeichnet haben. Dass er von den Terrortaten des NSU wusste, sei nicht sicher nachzuweisen, betont Götzl am Ende des Tages noch einmal – und verkündet die Aufhebung des Haftbefehls für André E. Wieder klatschen und johlen die Neonazis auf der Tribüne. „Schweinehunde“, zischen Mitzuhörer. Götzl wird ungehalten: „Seien Sie ruhig!“

Gamze Kubaşık verfolgt die Szene fassungslos. „Schrecklich“ sei es, dass einer der wichtigsten Unterstützer „mit einem blauen Auge davonkomme“, sagt sie später vor dem Gericht. „Das Gericht hätte hier vielmehr ermitteln müssen.“ Auch vor dem Gericht kommt es zu Tumulten, als sich die Kunde von der Freilassung André E.s herumspricht. Eine Rednerin spricht von einem „Fanal“.

Gamze Kubaşık aber will die Hoffnung nicht aufgeben, dass sie doch noch Antworten bekommen könnte. Im Prozess hatte sie sich deshalb direkt an Zschäpe gewandt – und machte ihr ein Angebot. Wenn sie, irgendwann, doch noch Namen von weiteren Helfern offenbare, „wenn sie Ross und Reiter nennt“, dann würde sie sich persönlich dafür einsetzen, dass Zschäpe früher aus dem Gefängnis komme. Wer weiß, sagt Gamze Kubaşık, vielleicht gerate sie doch noch ins Grübeln, vielleicht in ein paar Jahren. Zeit, darüber nachzudenken, hat Zschäpe nun jedenfalls genug.