Der Berliner Wochenendkommentar I: Minimale Menschlichkeit

Kündigung wegen Eigenbedarf ist rechtens: Wohnraum hat einen emotionalen Wert. Das Mietrecht behandelt ihn nur als Ware. Sich darüber aufzuregen, ist richtig.

Weiße Flügeltüren öffnen den Blick in ein leeres Altbauzimmer

Sich ein leeres Zimmer leisten können? Das ist Luxus und kein Grundrecht Foto: Unsplash/Philipp Berndt

Menschen öffentlich an den Pranger zu stellen ist nie schön. Selbst dann, wenn man vor Ungerechtigkeit toben und sich über individuelles Fehlverhalten aufregen möchte, ist ein Shitstorm gegen eine Einzelperson zumindest aus ethischer Perspektive kaum vertretbar.

Manchmal steht das Fehlverhalten einer Person dennoch für etwas Größeres, das öffentliche Aufmerksamkeit fordert – für grundlegend verfehlten MieterInnenschutz zum Beispiel. So im Fall von Jürgen Rostock: Wegen Eigenbedarf kündigte die Eigentümerin dem über 80-Jährigen seine Wohnung in der Torstraße. Er klagte aufgrund seines fortgeschrittenen Alters auf Härtefall, verstarb jedoch während des laufenden Verfahrens. Das Landgericht Berlin entschied am Dienstag nun zugunsten der Eigentümerin.

Eigentum verpflichtet, bloß leider nicht zu Menschlichkeit. Es lässt sich darüber streiten, ob die Eigentümerin mit Nachwuchswunsch nicht genauso ein Anrecht auf die Wohnung hatte wie der über 80-jährige Langzeitmieter. Vor Gericht war der Fall klar, weil die Härtefallregelung nach Rostocks Tod hinfällig ist.

Rechtens ist nicht immer gleich richtig

Schmerzhaft ungerecht wird die Geschichte durch ihren Kontext. Die Eigentümerin hat (noch) kein Kind. Sie lebt in einer etwas kleineren Dreiraumwohnung, wo es aber – wie sie im Interview mit einem Minimalismus-Blog sagt – bereits in einem der Räume hallt wie im Museum, weil sie sich dem entbehrungsfreudigen Lifestyle entsprechend vieler Besitztümer entledigt hat.

Jürgen Rostock hatte in seiner Dreizimmerwohnung wohl ebenfalls kein Platzproblem, lebte aber seit fast 30 Jahren in dem Wohnhaus und seinem Kiez. Die Moral würde hier die rechtlich, emotional und körperlich schwächere Partei schützen. Das Gesetz tut das nicht, und darüber muss man sich aufregen.

Besonders jetzt, wo Wohnraum zum Luxusgut geworden ist, darf diese Diskrepanz zwischen dem, was richtig ist, und dem, was rechtens ist, nicht sein. Wohnraum ist eben keine austauschbare Ware, sondern ein Ort mit emotionalem Wert. Dieser Wert steigt in der Regel, je länger man in der Wohnung Routinen entwickelt, Erinnerungen schafft und das Selbst durch Nippes oder Einrichtungsgegenstände nach außen kehrt. Diese Tatsache ließe sich unkompliziert juristisch verankern.

Wer zum Beispiel in Dänemark LangzeitmieterIn ist, kann selbst bei Eigenbedarf nicht so leicht gekündigt werden. Wenn in Frankreich ein Mietverhältnis mit über 65-Jährigen beendet werden soll, gilt eine Kündigungsfrist von drei Jahren. Dann müssen EigentümerInnen Ersatzwohnungen für die MieterInnen finden. Es gibt genug Möglichkeiten; um sie einzufordern, braucht es öffentlichen Druck.

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