Schlusswort im NSU-Terror-Prozess: Zschäpe will verschont werden

Der NSU-Prozess geht zu Ende: Am 11. Juli soll das Urteil fallen. Zuvor ergriff Beate Zschäpe nochmal das Wort – und erklärte sich für unschuldig.

Beate Zschäpe schaut nach rechts

Beate Zschäpe hat sich in ihrem Schlusswort von den Taten des NSU distanziert Foto: reuters

MÜNCHEN taz | Es war ein letzter Verteidigungsversuch: Im NSU-Prozess in München erklärte sich Beate Zschäpe am Dienstag erneut für unschuldig. Sie habe bis heute „keinerlei Kenntnis“, wie genau ihre früheren Untergrundbegleiter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die zehn Mordopfer aussuchten, sagte die 43-Jährige in ihren Schlussworten am letzten Verhandlungstag. „Bitte verurteilen Sie mich nicht für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe.“

Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe die volle Mittäterschaft an den zehn Morden, zwei Anschlägen und 15 Raubüberfällen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor – obwohl sie an keinem Tatort gesehen wurde. In den fast 14 Jahren des Untergrunds habe sie aber die gleichen Ziele wie ihre Kumpanen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verfolgt und unverzichtbare Dienste für die Terrorgruppe verrichtet, wie die Tarnung, Beuteverwaltung oder den Versand der Bekenner-DVD.

Zschäpe dagegen erklärte schon im Dezember 2015, dass alle Taten allein auf das Konto von Böhnhardt und Mundlos gingen und sie diese verurteile. Sie habe die Männer aber nicht stoppen können und sei aus Abhängigkeit zu ihnen auch mit im Untergrund geblieben.

Daran knüpfte Zschäpe am Dienstag an. Dass sie sich im November 2011 nach anfänglicher Flucht der Polizei gestellt habe, sei eine „Art Befreiung“ gewesen. Die Taten von Böhnhardt und Mundlos seien „schrecklich“ gewesen. Sie entschuldige sich für das Leid, dass die beiden Männer bei den Opferangehörigen angerichtet hätten. „Jedes Wort meiner Entschuldigung ist ernst gemeint“, sagte Zschäpe. Auch sie selbst habe „gravierende Fehler“ gemacht, das habe sie inzwischen erkannt. Es sei eine Schwäche gewesen, sich nicht von Böhnhardt und Mundlos zu trennen. „Ich möchte nur noch eines: einen Abschluss finden.“

Zschäpe distanzierte sich auch vom rechtsextremen Gedankengut. „Ich habe mit diesem Kapitel unwiderruflich abgeschlossen.“ Gleichzeitig erklärte die 43-Jährige aber, die Meinungen ihrer Mitangeklagten zu akzeptieren. Diese hatten im Prozess teils bekräftigt, weiterhin ihrer Neonazi-Gesinnung anzuhängen.

Nach Zschäpe sprachen am Dienstag auch drei der vier Mitangeklagten ihre Schlussworte. Nur einer, André E., schwieg – wie schon über den gesamten Prozess. Danach verkündete Richter Manfred Götzl den Urteilstermin für den seit mehr als fünf Jahren laufenden Prozess: für den nächsten Mittwoch, 11. Juli, um 9.30 Uhr.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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