Ermittlungen zu Polizeigewalt: Neun von zehn Verfahren eingestellt

Laut einer Untersuchung wird gegen gewalttätige Polizisten kaum Anklage erhoben. Ein Kriminologe fordert eine unabhängige Ermittlungsstelle.

Ein Polizist trägt einen Schlagstock am Gürtel

Anzeigen wegen Polizeigewalt bleiben häufig folgenlos Foto: dpa

MAINZ afp | Neun von zehn Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Verdachts auf rechtswidrige Gewaltausübung werden einem Bericht zufolge eingestellt. Nur in drei Prozent der Fälle wird Anklage erhoben, wie das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ am Dienstag unter Berufung auf eine gemeinsame Auswertung mit dem Kriminologen und Juristen Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum berichtete. Der Wissenschaftler forderte angesichts der Zahlen eine unabhängige Ermittlungsstelle.

Die Zahlen beziehen sich den Angaben zufolge auf die Jahre 2010 bis 2016. So gab es demnach beispielsweise 2016 insgesamt 2383 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Anfangsverdachts auf rechtswidrige Gewalt. 2132 dieser Verfahren seien eingestellt worden.

Als Grund für die hohe Zahl der eingestellten Verfahren nannte Singelnstein in dem Bericht die besondere institutionelle Nähe der ermittelnden Behörden – also Polizei und Staatsanwaltschaft – zu den beschuldigten Polizeibeamten.

„Besser wäre es, das Ganze auf eine Art und Weise zu lösen, wie das auch andere Länder tun, das heißt eine eigenständige Institution zu schaffen, die auch für solche Vorfälle zuständig ist“, sagte der Bochumer Kriminologe.

Ein hochrangiger Polizeibeamter bestätigte dem TV-Magazin die Erkenntnisse des Wissenschaftlers. „Ich kenne die Statistiken. Das ist rechtswidrig, was da passiert“, sagte er „Report Mainz“. „Da wird nicht sauber ermittelt. Meines Erachtens gehört eine unabhängige Prüfungsstelle dazwischen geschaltet, die ordentlich ermittelt.“

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