Konkrete Vorgaben für Krankenhäuser: Spahn will Pfleger*innen-Untergrenze

Wird von einer Klinik eine bestimmte Mitarbeiter*innen- Zahl unterschritten, drohen ihr Hnorarkürzungen. Kritik am Gesundheitsminister kommt von der Linkspartei.

Die Hände einer Krankenschwester stechen eine Spritze in den Unterarm eines Patienten mit aufgekrempeltem Ärmel

in Deutschlands Kliniken herrscht Mangel an Menschen, die zum Beispiel Spritzen setzen können Foto: imago/Westend61

BERLIN afp | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Kliniken in Deutschland einem Zeitungsbericht zufolge per Gesetz konkrete Vorgaben für die Zahl ihrer Pflegekräfte machen. Das gehe aus dem überarbeiteten Entwurf für das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hervor, berichtete die Berliner Zeitung am Samstag. Linken-Chef Bernd Riexinger forderte eine bedarfsgerechte Personalausstattung der Kliniken statt einer „Minimallösung“ und kritisierte Spahns Fokus auf die Arbeitgeberseite.

Dem Bericht zufolge soll ab dem Jahr 2020 für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Wenn dabei von einem Krankenhaus eine bestimmte Grenze unterschritten werde, gebe es als Sanktion Honorarkürzungen. Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe sagte der Zeitung, damit werde ein „handhabbares, transparentes und schnell wirksames Instrument“ geschaffen, um in den Krankenhäusern eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

„Hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist und damit eine patientengefährdende Versorgung der Pflege in Kauf genommen wird“, zitiert die Berliner Zeitung aus dem Gesetzentwurf. Der Text soll am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Parallel dazu wolle Spahns Ministerium die Krankenhausgesellschaft und den Kassen-Spitzenverband dazu zwingen, ihre abgebrochenen Verhandlungen über schichtgenaue Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Abteilungen wieder aufzunehmen, heißt es in dem Bericht. Sollte es weiterhin keine Einigung geben, drohe das Ministerium mit einer Entmachtung der Verbände durch eine gesetzliche Regelung der strittigen Punkte.

Riexinger: „arbeitgeberfreundliches unterstes Minimum“

Der Münchner Merkur berichtete in seiner Wochenendausgabe unterdessen, Spahn wolle per Gesetz den Krankenhäusern für die Notfallversorgung zusätzliche Mittel zukommen lassen. Das Geld solle im Rahmen der Neuausrichtung der Notfallversorgung in Zuschläge fließen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Auszüge aus dem Gesetzentwurf.

Um die neuen Zuschläge zu finanzieren, mussten demnach bislang vor allem die Kliniken, die die Voraussetzungen für die Notfallversorgung nicht erfüllen, größere Belastungen durch höhere Abschläge fürchten. Spahn habe sich nun aber für einen anderen Weg entschieden.

„Wir wollen, dass Krankenhäuser mit guter Qualität einen Zuschlag bekommen“, sagte der Minister dem Münchner Merkur. „Aber wir wollen nicht, dass es dabei durch Umverteilung zu Verwerfungen zwischen den Krankenhäusern kommt.“ Daher werde „in einigen Bundesländern auch zusätzliches Geld ins System fließen müssen“.

Riexinger beklagte, dass sich Spahn an dem „arbeitgeberfreundlichen untersten Minimum“ orientiere, stattdessen müsse die Personalausstattung in Krankenhäusern aber „am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sein“. Die Linke fordere deshalb eine „schnelle Einführung einer gesetzlichen Personalbemessung im Krankenhaus und einen verbindlichen Personalschlüssel in der Altenpflege“. Krankenhäuser müssten zudem verpflichtet werden, zehn Prozent mehr Ausbildungsplätze anzubieten, erklärte der Parteichef.

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