Zahlen zu Fehlern bei Bamf-Bescheiden: Zu Unrecht Asyl? Gibt es fast nie

Nach Franco A. und Bremen überprüft das Bamf mehr positive Asylbescheide als je zuvor. Fehler werden aber so gut wie keine gefunden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg

Wie oft wird im Bamf zu Unrecht ein Flüchtlingsstatus vergeben? Fast nie Foto: dpa

Dass Flüchtlinge zu Unrecht Asyl erhalten, kommt so gut wie nie vor. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervor, die der taz vorliegt. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Gut 43.000 Asylbescheide aus den letzten Jahren hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bamf, im ersten Halbjahr 2018 überprüft. Nur in 0,7 Prozent (307 Fälle) endete diese Prüfung damit, dass das Bamf den Bescheid revidierte und den Schutzstatus entzog. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, beispielsweise, dass sich die Situation im Herkunftsland des Flüchtlings geändert hat.

Die Prüfverfahren leitet das Bamf aus unterschiedlichen Gründen ein: Bei Flüchtlingen, die Schutz nach der Genfer Konvention erhalten, ist die Prüfung binnen drei Jahre nach Anerkennung vorgeschrieben. In Fällen, in denen schriftlich entschieden wurde, lädt das Bamf außerdem oft zu einer nachträglichen persönlichen Anhörung. Diese ist zwar freiwillig, was viele Flüchlinge aber nicht wüssten und pflichtschuldig erschienen, wie Asylrechtsanwälte berichten.

Dass die Zahl der Widerrufsverfahren in letzter Zeit stark anstieg – allein im ersten Halbjahr 2018 wurden mehr als 100.000 solcher Verfahren eingeleitet – hat aber auch politische Gründe: Nachdem im Frühling 2017 bekannt geworden war, dass der rechtsextreme Bundeswehrsoldat Franco A. das Bamf getäuscht hatte und als syrischer Flüchtling registriert worden war, ordnete der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) die vorzeitige Überprüfung von 80.000 bis 100.000 positiven Asylbescheiden an.

Bei diesen vorzeitig überprüften Bescheiden wurde laut Antwort der Bundesregierung ebenfalls nur bei einem verschwindend geringen Anteil, nämlich in 1,2 Prozent der Fälle, eine Asylberechtigung zurück genommen. Zu den Gründen macht die Bundesregierung keine Angaben.

Auch nach dem angeblichen Bremer Bamf-Skandal, leitete die Nürnberger Zentrale auf Anweisung des Innenministeriums Überprüfungen ein. Diese sind allerdings noch nicht abgeschlossen.

Kaum Fälschungen gefunden

Im Juli war bekannt geworden, dass im Zuge dieser Bremer Überprüfungen bislang nur 17 Bescheide gekippt wurden. Wie viele Verfahren zu diesem Zeitpunkt bereits überprüft worden waren, hatte die Bundesregierung nicht angegeben. Ursprünglich hatte das Bamf angekündigt, bis September alle 18.000 positiven Bescheide aus Bremen von 2000 bis heute überprüfen zu lassen.

Aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass von gut 33.000 Identitätsdokumenten, die die Ausländerbehörden zur Prüfung an das Bamf übersandten, in 0,6 Fällen Fälschungen entdeckt wurden. Inwiefern es sich dabei um falsche Angaben zur Identität eines Flüchtlings oder um sicherheitsrelevante Informationen handelte, dazu macht die Bundesregierung keine Angaben.

„Die Zahlen zeigen: Nicht die Anerkennungen, sondern die Ablehnungen durch das Bamf sind das Problem“, sagte die Linken-Abgeordnete Jelpke der taz. Denn während es bei den positiven Bescheiden offenbar kaum etwas zu beanstanden gibt, haben fast die Hälfte der Klagen gegen negative Bescheide Erfolg.

Den allermeisten Flüchtlingen sei völlig zu Recht Schutz gewährt worden, so Jelpke. Nun müsse es um die schnelle Integration dieser Menschen gehen statt um „ressentimentgeladene Debattten um angeblich zu laxe Zustände im Bamf“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.