Gesetz gegen sexuelle Gewalt: Frankreichs Light-Version

Paris verabschiedet ein Gesetz gegen sexuelle Gewalt. Den Gerichten bleibt überlassen, ab wann Sex mit Minderjährigen als Vergewaltigung gilt.

Ein Frau hält einen zusammengefalteten Regenschirm wie eine Waffe waagerecht vor sich

Und wenn das Gesetz nichts bewirkt, hilft vielleicht ein Regenschirm Foto: dpa

PARIS taz | Mit einem Gesetz gegen sexuelle Gewalt und Belästigung wollte die französische Regierung ein Wahlversprechen von Emmanuel Macron erfüllen und die Konsequenzen aus Debatten im Kontext der ­#MeToo-Kampagne ziehen. Auch aktuelle Gerichtsentscheidungen beeinflussten die Diskussion der Abgeordneten. Diese haben nun vor der parlamentarischen Sommerpause mangels Konsens eine abgespeckte Vorlage verabschiedet.

Zwei Prozesse um Sex von Erwachsenen mit 11-jährigen Mädchen hatten kürzlich Frankreich schockiert. Die illegalen Geschlechtsbeziehungen mit Kindern waren von der Justiz unter Hinweis auf die existierende Gesetzgebung als Delikt, nicht aber als Vergewaltigung eingestuft worden, weil die Opfer angeblich einverstanden gewesen seien. Doch können Kinder in diesem Alter wirklich im Bewusstsein der Konsequenzen ihre Zustimmung zu Sex geben? Seit Wochen diskutierten die französischen Parlamentarier über die Frage, ob zusätzlich zum geltenden Mindestalter (15 Jahre) eine Altersgrenze festzulegen sei, unter der jede sexuelle Handlung von Erwachsenen automatisch als Vergewaltigung bestraft werden soll.

Vor der Schwierigkeit, eine Altersgrenze festzulegen, haben die Abgeordneten kapituliert: In letzter Lesung hat die Nationalversammlung ohne Gegenstimmen und bei einigen Enthaltungen ein Gesetz zum Kampf gegen sexuelle Gewalt und Sexismus verabschiedet, in dem dieser umstrittene Artikel zur Verschärfung der Strafen für sexuelle Aggressionen mit Penetration von Minderjährigen unter 15 Jahren nicht mehr enthalten ist.

Das bedeutet konkret, dass es im Ermessen der Gerichte bleibt, wann illegale Verführung und Geschlechtsbeziehungen mit Minderjährigen eine sexuelle Aggression oder eine Vergewaltigung im Sinne des Strafgesetzbuchs ist. Die Unterscheidung hat Auswirkungen auf das Strafmaß. Die Beibehaltung des Status quo bedeutet aber auch, dass es den Opfern und deren Erziehungsberechtigten obliegt, bei der Einreichung einer Klage bei der Polizei zu beweisen, dass explizit keine Zustimmung vorlag.

Verjährungsfrist verlängert

Weggefallen aus der Vorlage ist auch ein Artikel, der Ärzte verpflichtet hätte, den Behörden Fälle von sexueller Gewalt an Minderjährigen zu melden, die ihnen in der Praxis auffallen. Hingegen verlängert das neue Gesetz die Verjährungsfrist von sexuellen Verbrechen an Minderjährigen von 20 auf 30 Jahre.

Staatssekretärin Marlène Schiappa ist stolz auf einen Text, der „eine konkrete Umsetzung einer großen Sache, eines Wahlversprechens des Präsidenten ist.“ Die feministischen Organisationen und Vereinigungen gegen sexuelle Gewalt sind enttäuscht über die Zimperlichkeit von Parlament und Regierung. Die linke Abgeordnete Clémentine Autain aus der Fraktion France insoumise spricht von einer „verpassten Chance“. Die Kinderpsychiaterin Muriel Salmona protestiert in ihrem Blog: „In Frankreich ist eine Penetration von Kindern (weiter) nicht zwingend ein Verbrechen und das neue Gesetz ändert daran nichts.“

Positiv wird hingegen kommentiert, dass es das Gesetz erlaubt sowohl Voyeure, die unter Röcken, in Toiletten oder Umkleideräumen heimlich mit Minikameras filmen, als auch sexuelle Belästigungen auf der Straße strafrechtlich zu verfolgen.

Wie ernst es der Justiz wirklich mit dem Kampf gegen die oft noch verharmlosten Delikte von sexistischen Belästigungen ist, wird die Rechtspraxis der kommenden Jahre zeigen.

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