Dreckige Diesel-Fahrzeuge in Berlin: Ein Fahrverbot liegt in der Luft

Am Dienstag entscheidet das Verwaltungsgericht über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Fahrverbote. Der Senat hat offenbar schon Straßen ausgewählt.

Der Tankdeckel eines Dieselfahrzeugs

Was hier reinkommt, kommt dreckig hinten wieder raus Foto: reuters

Die Senatsverkehrsverwaltung hat offenbar Pläne für Dieselfahrverbote in der Schublade. Das berichtet der RBB, der sich auf interne Papiere der Behörde von Senatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) beruft.

Demnach würden für 30 Streckenabschnitte an 21 Straßen Fahrverbote „geprüft“. Der Grund: Nach „aufwändigen Berechnungen“, wie es beim RBB heißt, gehe die Verwaltung davon aus, dass ihre derzeitigen Maßnahmen zur Verringerung der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid – in erster Linie Tempo 30 an einigen Hauptverkehrsstraßen – nicht ausreichten. Auf der Prüfliste stünden deshalb unter anderem Abschnitte der Leipziger und der Friedrichstraße in Mitte, der Hermannstraße in Neukölln sowie des Spandauer Damms in Charlottenburg.

Die Verwaltung bestätigte das erwartungsgemäß nicht. Sie teilte aber mit, es sei nicht auszuschließen, dass das Berliner Verwaltungsgericht „uns Fahrverbote auferlegt“. „Als verantwortungsvolle Verwaltung prüfen wir, welche Implikationen Fahrverbote zum Beispiel für die umgebenden Straßen hätten, welche Ausnahmeregelungen getroffen werden müssten und welche Diesel-Normen betroffen wären.“

Das Verwaltungsgericht wird am Dienstag voraussichtlich über eine sogenannte Ver­pflichtungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entscheiden, die die Aufnahme von Fahrverboten in den für 2019 anstehenden Luftreinhalte­plan fordert. In anderen Städten war die DUH mit ähnlichen Klagen erfolgreich.

Die Straße des 17. Juni im Abendlicht

Von wegen Idylle: Blick auf die Straße des 17. Juni Foto: dpa

Es sei „unser Ziel, die Grenzwerte ohne Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zu erreichen“, beteuert die Senatsverwaltung. Die Auswirkung des Tempolimits an fünf Straßen sei noch offen – genau genommen wurde es noch gar nicht auf allen Abschnitten eingeführt. Gleichzeitig räumt man ein, dass unklar sei, ob sich die Stickoxidgrenzwerte ohne Fahrverbote einhalten ließen. Auch das „Diesel-Paket“ der Regierung habe daran „nichts grundsätzlich geändert“.

Diese Einschätzung deckt sich mit der der Kontrahentin vor Gericht: DUH-Anwalt Peter Kremer sagte der taz, die von der Bundesregierung am Dienstag vorgestellten Maßnahmen änderten nichts an der Prognose der Grenzwertüberschreitungen, weil sie „auf dem freiwilligen Verhalten Dritter“ beruhten. Sprich: Solange kein Dieselhalter sein Fahrzeug umrüsten oder gegen ein saubereres eintauschen muss, kann niemand verlässlich berechnen, welche Auswirkungen das Paket auf die Luftqualität hätte.

Günther hatte bereits im taz-Interview im Juni gesagt, es sei „absehbar, dass wir an sehr hoch belasteten Straßen nicht unter die Grenzwerte kommen werden“.

Kremer sagte der taz, man könne nicht abschätzen, wie das Berliner Gericht entscheiden werde, ob es Fahrverbote für einzelne Straßen oder gar die gesamte Umweltzone vorziehe. Die DUH präferiert die Umweltzone, weil sich ein Durchfahrverbot auf einzelnen Straßenabschnitten kaum kontrollieren lasse. Grundsätzlich, so der Jurist, könne er sich aber „eine Fahrverbot-Vermeidung gerade schlecht vorstellen“.

Günther hatte bereits im taz-Interview im Juni über den Tempo-30-Versuch gesagt, es sei „absehbar, dass wir an sehr hoch belasteten Straßen nicht unter die Grenzwerte kommen werden. Wenn sich das bewahrheitet, werden wir zusätzlich über Fahrverbote nachdenken.“

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