Bremer Bürgerschaft ändert Praxis: Neue Regeln nach AfD-Podium

Nach einer umstrittenen AfD-Diskussion dürfen nur noch Bürgerschaftsfraktionen und der Präsident im Bremer Parlament Veranstaltungen durchführen.

Eine Frau mit erhobenem Arm protestiert in der Bürgerschaft

Beim AfD-Podium der Bundestagsfraktion in der Bremern Bürgerschaft protestierte die Grüne Abgeordnete Kai Wargalla gegen den rechten Benedikt Kaiser und musste den Saal verlassen Foto: Jean-Philipp Baeck

BREMEN taz | Bundestagsfraktionen sollen nur noch in Ausnahmefällen Veranstaltungen in der Bürgerschaft durchführen dürfen. Die Kanzlei des Bremer Parlamentes zieht damit Konsequenzen aus einem viel kritisierten AfD-Podium vom vergangenen Donnerstag. Es handelte sich um eine Veranstaltung der AfD-Bundestagsfraktion und des Bremer AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz. Nun wurde eine vorläufige Regel in Kraft gesetzt, „um Veranstaltungen und einen Ablauf wie in der vergangenen Woche zu vermeiden“, wie es am Dienstag aus der Bürgerschaftskanzlei hieß. Das gelte nur für „Dritte“, nicht jedoch für den Bürgerschaftspräsidenten sowie die Bürgerschaftsfraktionen.

Problematisch war bei dem Podium insbesondere, dass AfD-Politiker sich als Türsteher aufspielten und Robert Teske, von der vom Verfassungsschutz beobachteten Jungen Alternative, zeitweise über den Einlass bestimmen durfte. Auf dem Podium saß zudem mit Benedikt Kaiser jemand, der im militanten Kameradschaftsnetzwerks „Freies Netz“ aktiv war, in dem auch Teile des NSU-Umfelds organisiert waren.

„Die Bürgerschaftskanzlei ist entsetzt, wenn der Eindruck entstanden sein sollte, dass die Bürgerschaft die Einlasskontrolle an die AfD abgegeben habe“, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. „Wir haben bereits im Vorfeld diverse Vorhaben der AfD-Bundestagsfraktion – wie etwa eigene Ordner mitzubringen oder die Veranstaltung zu filmen – untersagt“, so Bürgerschaftsdirektor Hans-Joachim von Wachter.

Kristina Vogt, Fraktionsvorsitzende der Linken, hatte die Einlasspraxis der Bürgerschaftskanzlei scharf kritisiert. Von der neuen Regelung hält sie aber auch nicht viel: „Eine generelle Einschränkung ist problematisch und löst zudem nicht das Problem“, so Vogt. Nach der Bürgerschaftswahl im Mai 2019 sitze die AfD voraussichtlich ohnehin in Fraktionsstärke im Landtag. „Will man dann auch Veranstaltungen von Bürgerschaftsfraktionen verbieten?“

Kristina Vogt, die Linke

„Eine generelle Einschränkung ist problematisch und löst zudem nicht das Problem“

Vogt plädiert dafür, stattdessen lieber auf Podiumsgäste und geladene Gäste zu schauen und die Hausordnung konsequent durchzusetzen. „Die Einladung des rechtsextremen Benedikt Kaiser hat ganz klar eine Grenze überschritten. Das Vorenthalten der Gästeliste wäre ein weiterer Versagensgrund“, so Vogt.

Die AfD hatten eine zuvor von der Bürgerschaft angeforderte Gästeliste aus „technischen Gründen“ nicht vorgelegt. Teske durfte deshalb am Besuchereingang AfD-Freunde persönlich auswählen. „Auf der Gästelisten waren Identitäre und stramme Neonazis, wie man ja auch bei der Veranstaltung gesehen hat“, so Vogt. Die AfD habe die Liste absichtlich nicht vorgelegt.

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