Nicht mehr anonymer Abtreibungsgegner: Y***** H******** mahnt ab

Zwei Männer erstatten Anzeige wegen angeblicher Werbung nach 219 a – einer will anonym bleiben. Er geht nun gegen diejenigen vor, die ihn outen.

Jemand hält ein Schild hoch, auf dem 219a steht

In der Öffentlichkeit nennt sich Yannic Hendricks „Markus Krause“ Foto: dpa

Es sind vor allem zwei Männer, die Ärzt*innen wegen Paragraf 219 a anzeigen. Der eine möchte das aber tun, ohne dass sein Name bekannt wird – und mahnt jetzt massenhaft ab.

„Das ist halt so mein Hobby.“ Mit diesen Worten begründete der Mathematikstudent Yannic Hendricks aus Kleve einst im taz-Interview und im Deutschlandfunk, warum er Ärzt*innen anzeigt, die auf ihren Webseiten darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen – was nach Paragraf 219 a Strafgesetzbuch als verbotene „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ gilt. 60 bis 70 Ärzt*innen habe er schon angezeigt, gab er damals an. Nun hat Hendricks das Instrument der Abmahnung für sich entdeckt – gerichtet an Menschen, die seinen Namen im Zusammenhang mit den Anzeigen öffentlich genannt haben.

Hendricks ist einer von zwei Männern, die hauptsächlich für die Anzeigenwelle gegen Ärzt*innen verantwortlich sind. Der andere, Klaus Günter Annen, tritt offen unter seinem Namen auf – etwa auf seiner Webseite „Babycaust.de“, auf der er Abtreibungen mit dem Holocaust gleichsetzt.

Hendricks hingegen gibt seine Interviews anonym, als Pseudonym wählt er „Markus Krause“. Sowohl die taz wie auch der Deutschlandfunk kamen diesem Wunsch bisher nach. Anders die betroffenen Ärzt*innen und ihre Unterstützer*innen: Die Gynäkologin Nora Szasz, die ebenso wie die Gießener Ärztin Kristina Hänel von Hendricks angezeigt wurde und sich derzeit vor Gericht verantworten muss, nannte seinen Namen in Interviews, genau wie Kersten Artus aus dem Unterstützungskreis der Ärzt*innen. Die Journalistin und Vorsitzende von Pro Familia Hamburg betreut unter anderem die Solidaritätswebseite für die betroffenen Mediziner*innen sowie die dazugehörige Facebookseite. Dort dokumentiert sie zahlreiche Artikel zu dem Thema Paragraf 219 a, darunter auch solche, in denen der Name des Anzeigenerstatters genannt wird.

„Bei diesem Herrn, der seinen Namen nicht nennen will, kann es sich nur um Yannick [sic] Hendricks handeln. Er hat unter anderem Kristina Hänel angezeigt“, schrieb Artus im April auf Facebook, ähnlich äußerte sie sich auf Twitter. Ende Juli bekam sie Post vom Anwaltsbüro Höcker, das ihr im Namen Hendricks’ eine Abmahnung zukommen ließ. Der Vorwurf: Sie habe durch die „Namensnennung vor einer unbeschränkten (Internet) Öffentlichkeit“ gegen Hendricks’ Persönlichkeitsrechte und das Europäische Datenschutzrecht verstoßen. Ihr Mandant sei der breiten Öffentlichkeit vorher in keiner Weise bekannt gewesen, argumentieren die Anwälte in dem Schreiben, das der taz vorliegt. Er suche auch „in keiner Weise die Öffentlichkeit“, an einer Namensnennung bestehe kein berechtigtes öffentliches Interesse.

Er ist einer der zentralen Akteure

Artus wurde aufgefordert, die Beiträge zu löschen, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Rechtsanwaltskosten in Höhe von etwa 1.700 Euro zu zahlen. Sie weigerte sich. „Ich denke, dass Hendricks kein Recht auf Anonymität hat“, sagte Artus der taz. „Er hat die politische und gesellschaftliche Debatte um Paragraf 219 a mit seinen massiven Anzeigen quasi initiiert, und er ist selbst in politischer Mission unterwegs.“ Außerdem habe er auch die Strafanzeigen nicht anonym, sondern unter seinem Klarnamen erstattet.

Auch Artus’ Anwalt, Björn Elberling, sieht seine Mandantin im Recht. In seiner Entgegnung argumentiert er, in der öffentlichen Debatte zu dem Thema werde „gerade nicht nur über die politischen Sachfragen, sondern auch über die involvierten Personen, so etwa über angezeigte Ärzt_innen, als Personen berichtet.“ Hendricks sei in der Auseinandersetzung einer der zentralen Akteure. Er selbst habe durch die Interviews die Öffentlichkeit gesucht und sich zwar unter Pseudonym geäußert, aber viele persönliche Details preisgegeben, die es leicht machten, ihn zu identifizieren – etwa dass er 27 Jahre alt ist, seinen Wohnort und sein Studienfach.

Weil Artus nicht einlenkte, folgte Ende August 2018 die zivilrechtliche Klage – Streitwert: 35.000 Euro. Ihr Mandant habe verhindern wollen, dass sein Name bekannt wird, weil er „Anfeindungen gegen seine Person von gewaltbereiten Abtreibungsbefürwortern“ befürchte, heißt es in der Klageschrift der Anwälte, die der taz vorliegt. Zudem wolle er nicht, dass seine persönliche Position zum Thema zum Inhalt öffentlicher Debatten wird.

Was Thema öffentlicher Debatten ist, beobachtet Hendricks genau. Schon mehrfach hat er Beschwerde beim Presserat eingelegt wegen Artikeln verschiedener Medien zu Paragraf 219 a, auch Abmahnungen bekamen Redaktionen schon ins Haus. So etwa der Kölner Verein für solidarische Perspektiven, der die Sozialistische Zeitung herausgibt, in der ein Text mit Hendricks’ Klarnamen erschienen ist.

„Ich lasse mich nicht einschüchtern“

„Er scheint sein Hobby ausgeweitet zu haben“, sagt Kersten Artus. Sie finde es prinzipiell richtig, dass Menschen, die etwa einer Straftat beschuldigt würden, durch Anonymität vor Vorverurteilung geschützt werden. „Aber Hendricks ist kein Straftäter, und aus seiner Sicht ist er ja sogar völlig im Recht.“ Das Prozedere jetzt sei belastend, auch finanziell. „Aber ich lasse mich nicht einschüchtern“, sagt Artus. Mitte Februar des nächsten Jahres wird sich das Hamburger Landgericht mit der Zivilklage gegen sie befassen.

Für die Freiburger Studentin und Autorin Michelle Janßen hingegen war die Abmahnung ein Schock. Mitte Oktober twitterte sie, dass Hendricks nicht wolle, dass sein Klarname im Internet stehe, weil er Angst habe, dass er dann nicht mehr Ärzt*innen „wegen dem Informationsangebot zu Abtreibungen anzeigen“ könne. Diesen Tweet spickte sie mehrfach mit seinem Namen. Anfang November kam die Abmahnung.

„Ich habe die Tweets sofort gelöscht“, sagt Janßen. Das sei eine schnelle Entscheidung aus Angst gewesen. „Mittlerweile bereue ich das.“ Dass Hendricks anonym bleiben wolle, sei „lächerlich“, ebenso die „Abmahnwelle“: „In meinen Augen ist er eine öffentliche Person, da er Dutzende Menschen, vor allem Frauen, angezeigt beziehungsweise abgemahnt hat“, sagt sie. Sie hat sich einen Anwalt genommen.

Zumindest in der Social-Media-Blase Twitter dürfte Yannic Hendricks inzwischen eine ziemlich bekannte Figur sein. Die Berichte über Abmahnungen haben die Welle erst richtig losgetreten, es kursiert ein eigener Hashtag aus seinem Vor- und Nachnamen – wenn auch mit semantischem Fehler. „Der, dessen Name nicht getwittert werden darf #YannickHendricks“, schreiben dort Menschen, oder: „#YannickHendricks zeigt als Hobby Ärzt*innen an und tritt das Recht von Schwangeren auf Selbstbestimmung mit Füßen. Er möchte aber selbst seine Identität schützen, damit ihm sein ‚Hobby‘ nicht persönlich schadet.“

Inzwischen gibt es sogar einen Wikipedia-Artikel, in dem es heißt: „Markus Krause (* 1990) ist das Pseudonym eines Abtreibungsgegners und politischen Aktivisten.“ Dieser wurde allerdings bereits zur Löschung vorgeschlagen.

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