Entschädigung für Kohleausstieg: Geld für Kohle ist nicht nötig

Betreibern steht laut Gutachten keine Entschädigung zu, wenn ihre Kraftwerke stillgelegt werden. Die Kommission will trotzdem zahlen.

Kohlekraftwerk Jänschwalde

Auch über seine Zukunft wird verhandelt: Braunkohlekrafterk Jänschwalde Foto: dpa

Die Betreiber von Kohlekraftwerken haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn das Kraftwerk aus Klimaschutzgründen stillgelegt wird. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der taz vorliegt; zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet. Die Stilllegung stelle rechtlich gesehen keine Enteignung dar, schreiben die Bundestagsjuristen. Denn „bloße Umsatz- und Gewinnchancen für die Zukunft“ würden „nicht von der Eigentumsgarantie umfasst“.

Eine Kraftwerksstillegung sei lediglich eine „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ des Eigentums, so das Gutachten. Und diese könne der Gesetzgeber jederzeit vornehmen, sofern das öffentliche Interesse überwiege. Die Einschränkungen seien dann „grundsätzlich entschädigungsfrei hinzunehmen“. Lediglich bei Anlagen, die noch nicht abgeschrieben sind oder kürzlich modernisiert wurden, komme in Einzelfällen ein finanzieller Ausgleich für die Betreiber infrage.

Für die Grünen, die das Gutachten angefordert hatten, begrüßte Fraktionsvize Oliver Krischer es als „Steilvorlage für die Arbeit der Kohlekommission“. Das Gutachten zeige, dass „Entschädigungen für Methusalemkraftwerke von RWE“, anders als von der Branche behauptet, nicht notwendig seien. Die Kommission, die im Auftrag der Bundesregierung bis Ende November einen Vorschlag für die kurzfristige Stilllegung von Kohlekraftwerken machen soll, scheint diese Vorlage aber nicht nutzen zu wollen.

Im Entwurf eines Kapitels des Abschlussberichts, der der taz vorliegt, empfiehlt das Gremium, die Stilllegungen durch eine „einvernehmliche Vereinbarung möglichst auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern“ zu regeln. Diese solle auch „Entschädigungsleistungen“ und Regelungen zur „sozialverträglichen Umsetzung“ enthalten, heißt es im Entwurf.

Breite Mehrheit für Abschaltung

Die Frage, wie viele Kraftwerke im Zeitraum von 2019 bis 2022 abgeschaltet werden und welche dies sind, bleibt im Entwurf noch offen. Im Entwurf steht statt Zahlen bisher an allen relevanten Stellen nur „[XX]“. Auch bei der jüngsten Sitzung am Freitag wurde noch keine Einigung darüber erzielt. Die in der Kommission vertretenen Umweltverbände hatten in einem Papier für 16 Gigawatt plädiert, um das deutsche Klimaziel – wenn auch etwas verspätet – noch zu erreichen. Bei Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften stieß dies aber auf deutliche Ablehnung.

Die Bevölkerung unterstützt den Vorschlag dagegen: In einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von Campact stimmten 74 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass die Bundesregierung so viele Kohlekraftwerke abschalten soll, dass das Klimaziel für 2020 noch erreicht wird. Dafür plant ein Bündnis von Umwelt- und Entwicklungsorganisation für 1. Dezember auch zwei große Demos in Berlin und Köln.

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