Berliner AfD schließt Abgeordnete aus: Hitler-Weinflaschen waren zu viel

Die Berliner AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Jessica Bießmann ausgeschlossen, weil sie vor Weinflaschen mit dem Bild Adolf Hitlers posiert hatte.

Künftig fraktionslos im Abgeordnetenhaus: Jessica Bießmann Foto: dpa

Da waren es schon drei: Nach Kay Nerstheimer und Andreas Wild hat die Berliner AfD-Fraktion nun auch die Marzahner Abgeordnete Jessica Bießmann ausgeschlossen. Mitte Oktober war die Öffentlichkeit durch den Hinweis eines Twitter-Nutzers auf das Profil der Politikerin auf der Internetplattform Myspace aufmerksam geworden. Dort vor Jahren veröffentlichte Fotos zeigen die Abgeordnete, wie sie in einer Küche vor einem Regal mit Weinflaschen posiert, auf denen das Konterfei Adolf Hitlers abgebildet ist. Bießmann zufolge sind die Fotos vor zehn Jahren in der Küche eines Freundes entstanden. Der Berliner AfD-Chef Georg Pazderski hatte die Bilder als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Fraktionssprecher Thorsten Elsholtz bestätigte den Ausschluss am Mittwoch, wollte sich dazu aber weiter nicht äußern: Über die Details und das Abstimmungsergebnis habe die Fraktion „Stillschweigen vereinbart“. Bießmann selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Bießmann gehört innerhalb der AfD zu den Anhängern des thüringischen Fraktionschefs Björn Höcke. Sie nimmt regelmäßig an Pegida-Aufmärschen teil. Gemeinsam mit ihrer Fraktionskollegin Jeannette Auricht, ebenfalls aus Marzahn, trat sie bei der AfD-Demonstration im Mai als „Frauenbrigade“ des islamfeindlichen Magazins Compact auf.

In der Online-Ausgabe des Magazins bedauerte Chefredakteur Jürgen Elsässer am Mittwoch den Ausschluss Bießmanns, der nach seinen Informationen mit 18 zu 2 Stimmen beschlossen worden sei: Der Ausschluss Bießmanns sei Teil einer innerparteilichen „Säuberungskampagne“, die es zum Ziel habe, alle Anhänger Höckes an den Rand zu drängen oder sogar auszuschließen. Aus „Angst vor dem Verfassungsschutz“ würden Teile der AfD „den Ast absägen, auf dem sie sitzen.“

Bießmann war über ein Direktmandat ins Abgeordnetenhaus eingezogen. Das gleiche gilt für Kay Nerstheimer, der bereits wenige Tage nach der Wahl im September 2016 aus der Fraktion ausgeschlossen worden war, nachdem seine rechtsextreme Vergangenheit bekannt geworden war. Im Juli 2017 folgte der Ausschluss von Andreas Wild, offiziell wegen seiner Kontakte zu türkischen Rechtsextremen, er soll aber für den Fraktionsvorstand auch schwer zu händeln gewesen sein. Gegen seinen Ausschluss klagte Wild vor dem Berliner Verfassungsgericht, der seine Klage aber in diesem Juli abwies.

Fraktionsausschluss heißt allerdings noch lange nicht Parteiausschluss, das gilt für die AfD bundesweit wie auch in Berlin. Gegen politisch nicht mehr tragbares Personal wird zwar häufig auch ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet – so auch jetzt im Fall Bießmann – diese werden dann jedoch häufig lange verschleppt. Das gilt etwa für den Fall Nerstheimer, der nach taz-Informationen nach wie vor Mitglied der AfD ist. Bei Andreas Wild wurde ein entsprechendes Verfahren gar nicht erst eingeleitet.

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