Urteil des EGMR: Russland verletzt LGBTI-Rechte

Weil die russische Regierung immer wieder LGBTI-Demos verbietet, gab es nun ein Urteil dazu. Die Verbote seien Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit.

In St. Petersburg küssen sich zwei Männer auf einer Demonstration

Wird oft staatlich unterbunden: LGBT-Protest in St. Petersburg 2015 Foto: dpa

FREIBURG taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland erneut verurteilt, weil es die Rechte von LGBTI-AktivistInnen verletzt. Das regelmäßige Verbot solcher Versammlungen verstoße gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention. Geklagt hatten sieben AktivistInnen aus unterschiedlichen russischen Regionen. Am bekanntesten ist Nikolai Alexejew, der ab 2005 versuchte, in Moskau einen Gay-Pride-Marsch unter dem Titel „Moscow Pride“ zu veranstalten. Die KlägerInnen zählten rund fünfzig Ereignisse auf, bei denen LGBTI-Kundgebungen in Russland nicht genehmigt wurden.

Die Veranstalter klagten dagegen jeweils erfolglos bei russischen Gerichten, wobei die Entscheidungen stets erst nach dem Termin der geplanten Veranstaltung ergingen. Die russische Regierung hatte mit dem Schutz von Minderjährigen und Eltern argumentiert. Die Versammlungen seien nicht verboten worden. Man habe die Veranstalter nur darauf hingewiesen, dass ihr Inhalt gegen das Gesetz verstoße. In Russland ist seit 2013 die „Werbung für Homosexualität auf öffentlichen Plätzen“ verboten.

Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte sah im Vorgehen der russischen Behörden und Gerichte eine Verletzung der Versammlungsfreiheit und des wirksamen Rechtsschutzes. Der Schutz der öffentlichen Ordnung rechtfertige es nicht, Versammlungen für LGBTI-Rechte generell zu verbieten. Es liege auch eine Diskriminierung vor, so die Richter, da die Behörden so agierten, weil ihnen die Themen der geplanten Kundgebungen nicht behagten. Auf das seit 2013 geltende Gesetz ging der Gerichtshof nicht ein.

Das Urteil fiel einstimmig. Auch der russische Richter Dmitri Dedov stimmte mit der Mehrheit. In einem Sondervotum bat er jedoch seine Kollegen, künftig besser zu unterscheiden. Versammlungen für die Rechte von sexuellen Minderheiten dürften nicht verboten werden. Dagegen sehe er Kundgebungen, die für einen homosexuellen Lebensstil werben, durchaus problematisch. Der EGMR hatte Russland schon 2010 wegen des Verbots von LGBTI-Kundgebungen verurteilt.

In seinem neuen Urteil fasste sich der Gerichtshof deshalb sehr kurz und nahm im wesentlichen auf das frühere Urteil Bezug. Er ermahnte Russland, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte auch umzusetzen. Die sieben Kläger im konkreten Fall erhielten keinen Schadensersatz. Die Verurteilung Russlands sei als Genugtuung ausreichend.

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