Digitalpakt im Bundesrat: Länder stoppen Vorschlag

Über den von der Bundesregierung geplanten Digitalpakt für Schulen gibt es vorerst keine Einigung. Nun soll ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden.

Die Vertreter der Bundesländer stimmen hinter einem Schweine-Stofftier während der Sitzung des Bundesrats für das "Gute-Kita-Gesetz"

Der Digitalpakt, eine Schweinerei? Der Bundesrat hat am Freitag unter anderem darüber abgestimmt Foto: dpa

BERLIN taz | Der von der Bundesregierung geplante Digitalpakt für die Schulen liegt vorläufig auf Eis. In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat den Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung am Freitag in den Vermittlungsausschuss geschickt.

Mit dem Digitalpakt wollte der Bund den Ländern 5 Milliarden Euro für Computer und IT-Technik sowie für die Finanzierung von Lerninhalten zur Verfügung stellen. Da Bildung Ländersache ist, hätte dafür aber das Grundgesetz geändert werden müssen. Dem stellten sich die Länder geschlossen entgegen.

Dabei kritisieren die SPD-regierten Länder vor allem den Artikel 104b, der vorsieht, dass die Länder für alle Finanzhilfen des Bundes künftig einen ebenso hohen Beitrag aus ihren Etats bereitstellen müssen (die sogenannte „50-50-Regelung“). Fünf unionsregierte Länder inklusive Baden-Württemberg stellen darüber hinaus auch den Artikel 104c und damit die Grundgesetzänderung als solche infrage. Über beide Artikel berät im neuen Jahr der Vermittlungsausschuss.

Für den Digitalpakt gilt die 50-50-Regelung noch nicht. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sieht den Pakt, der unterschriftsreif vorliege, denn auch als Kollateralschaden der Bund-Länder-Auseinandersetzung. Am Freitag machte sie aber noch einmal deutlich, dass sie eine Verfassungsänderung weiterhin für notwendig halte. Sie lehnte damit die Überlegungen einiger Unionsländern ab, den Pakt davon zu entkoppeln. „Erst die Grundgesetzänderung, dann der Digitalpakt“, sagte Karliczek. Das heißt, dass die Schulen frühestens nach der ersten Sitzung des Bundesrats am 15. Februar mit dem Geld rechnen können – falls sich Bund und Länder bis dahin auf einen Kompromiss geeinigt haben, der von beiden Kammern bestätigt wird.

Verschärfung der Mietpreisbremse durchgewinkt

Mit dem Stopp der Grundgesetzänderung steht auch die Neuregelung des sozialen Wohnungsbaus infrage. Bisher gibt der Bund den Ländern Geld für Sozialwohnungen, kann deren Zweckbindung aber nicht kontrollieren. Einige Länder gaben das Geld für anderes aus. 2020 und 2021 will der Bund 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.

Ebenfalls gestoppt wurde vom Bundesrat die Regelung von steuerlichen Abschreibungen im Mietwohnungsbau, die sogenannte Sonder-AfA. Das Thema wurde von der Tagesordnung genommen. Eine Reihe von Landesregierungen, etwa Berlin und Schleswig-Holstein, verlangen eine Mietpreisbindung, die im Gesetz nicht vorgesehen ist. Mit der Sonder-AfA, die bis 2021 rund 400 Millionen Euro kosten soll, können Wohnungen gefördert werden, deren Baukosten 3.000 Euro je Quadratmeter nicht überschreiten.

Die Verschärfung der Mietpreisbremse wurde dagegen am Freitag vom Bundesrat durchgewinkt. Sie sieht unter anderem die Reduzierung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent vor.

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