Neues Kita-Gesetz in den Bundesländern: Gebührenfreiheit nicht überall

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz soll deutliche Verbesserungen für Kinder und Eltern bringen. In den Bundesländern wird es unterschiedlich umgesetzt.

Ein Kind malt ein lachendes Gesicht

Alles gut jetzt? Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft Foto: rawpixel/Unsplash

BERLIN dpa | Viele Länder wollen die Bundes-Milliarden aus dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz zwar zur finanziellen Entlastung der Eltern einsetzen, eine deutschlandweite Gebührenfreiheit wird es in naher Zukunft aber nicht geben. Das ergab eine Umfrage in den 16 Bundesländern.

Das Gute-Kita-Gesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft. Vom Bund sollen bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an den Umsatzsteuer-Einnahmen an die Länder fließen. Wie diese das Geld für die Kitas einsetzen, können sie selbst entscheiden. Die Planungen der Landesregierungen sind sehr unterschiedlich. „Qualität und Beitragsentlastungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, sagte Schleswig-Holsteins Familienminister Heiner Garg (FDP).

Schleswig-Holstein will zunächst die Qualität stärken und die Beiträge bis 2020 landesweit auf einen Höchstbetrag deckeln. Die Beitragsfreiheit soll aber langfristiges Ziel bleiben.

Die SPD/CDU-Koalition in Mecklenburg-Vorpommern will die Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung von Kindern in Krippe, Kita, Hort und bei Tageseltern zum Jahresanfang 2020 völlig abschaffen. Dies schlägt laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit insgesamt etwa 130 Millionen Euro jährlich zu Buche. Das Land will ihren Angaben zufolge zur Finanzierung auch die Mittel aus dem Gute-Kita-Paket des Bundes nutzen, dessen Fortführung über 2022 hinaus noch nicht gesichert ist.

Inklusive Mittagessen

Sachsen-Anhalt rechnet in diesem Jahr mit rund 13 Millionen Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz – strebt aber nicht an, die Mittel für eine komplette Gebührenfreiheit zu verwenden. Es sei vor allem wichtig, etwas für die Qualität zu tun, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Das Geld soll helfen, mehr Personal in die Kitas zu bekommen und den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Das müsse aber noch in der schwarz-rot-grünen Koalition besprochen werden.

Auch in Hamburg – dort gibt es bereits seit 2014 eine fünfstündige Grundbetreuung inklusive Mittagessen für alle Kita-Kinder beitragsfrei – soll das zusätzliche Geld für die Verbesserung der Qualität genutzt werden.

In Rheinland-Pfalz ist der Kita-Besuch für alle Kinder ab zwei Jahre seit 2010 kostenfrei. Auch dort sollen die Mittel für Investitionen in die Qualität bereitgestellt werden.

In Thüringen ist seit Anfang 2018 das letzte Kita-Jahr vor der Schule kostenfrei. Das Geld vom Bund will Bildungsminister Helmut Holter (Linke) für ein weiteres beitragsfreies Jahr einsetzen. Außerdem soll mit den Mitteln die Betreuungsqualität verbessert werden. Auch mehrere Vertreter der rot-rot-grünen Landesregierung hatten sich für ein weiteres kostenloses Kita-Jahr im Freistaat ausgesprochen. Entschieden ist aber noch nichts.

Das rot-rot-grün regierte Berlin hatte als erstes Bundesland die Kita-Gebühren komplett abgeschafft. Über die Verwendung des Geldes aus dem Gute-Kita-Gesetz wurde noch nicht entschieden. Angedacht ist unter anderem eine Unterstützung der Kita-Leistungen und mehr Qualifizierung für Quereinsteiger.

Saarland kennt keine Gebührenfreiheit

In Baden-Württemberg soll bei künftigen Investitionen die Qualität der Kinderbetreuung Vorrang vor Gebührenfreiheit haben. Eine generelle kostenlose Betreuung hält Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) für sozial nicht gerecht, weil auch Besserverdienende dann nichts mehr bezahlen müssten.

In Brandenburg darf seit Anfang August für Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung kein Elternbeitrag mehr erhoben werden. Mit dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes soll die Beitragsfreiheit erweitert werden. Die gänzliche Abschaffung der Elternbeiträge sei damit aber nicht realistisch und auch nicht angedacht, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums.

Niedersachsen hatte zum 1. August 2018 Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch abgeschafft. Für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich gebührenfrei. Die Bundesmittel sollen unter anderem in einem Härtefallfonds für Kommunen angelegt werden, die durch den Wegfall der Elterngebühren finanzielle Probleme haben.

Das von CDU und SPD regierte Saarland kennt bislang keine Gebührenfreiheit für die Kitas. Künftig sollen die Beiträge aber bis 2022 halbiert werden – auch das wird mit den neuen Bundesmitteln finanziert.

Im Land Bremen gilt von August 2019 an die Kita-Beitragsfreiheit für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Mit den erwarteten Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz sollen die Einnahmeausfälle teilweise kompensiert, aber auch die Qualität in den Kitas verbessert werden.

Auch über 2022 hinaus

Sachsen plant keine völlige Abschaffung der Kita-Gebühr. „Die Qualität steht an erster Stelle“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums der dpa.

In Bayern wird sich für Eltern schon ab April 2019 etwas ändern: Ein Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind für die gesamte Kindergartenzeit komme in den meisten Gegenden des Freistaates einer Beitragsfreiheit gleich, teilte das zuständige Ministerium mit. Ab 2020 sollen auch Eltern ein- und zweijähriger Kinder entlastet werden. Bei dem Beschluss des Kabinetts habe das „Gute-Kita-Gesetz“ aber keine Rolle gespielt. Das Geld hieraus werde für die Qualität der Betreuung eingesetzt.

In Nordrhein-Westfalen ist nur das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Eine allgemeine Kita-Beitragsfreiheit ist derzeit nicht in Sicht, weil sie laut Familienministerium in Düsseldorf nicht finanzierbar ist. Priorität für die schwarz-gelbe Regierung hat die Verbesserung der Qualität der Kitas.

In Hessen ist bereits seit August dieses Jahres für alle Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt die Betreuung für sechs Stunden am Tag kostenfrei. Mit den 2019 bundesweit in Aussicht gestellten 500 Millionen Euro seien „keine großen Sprünge möglich“, sagt Sozialminister Stefan Grüttner (CDU). Er kritisiert, der Bund stülpe den Ländern ein Gesetz über, dessen Finanzierung nicht gesichert sei.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat allerdings mehrfach die Absicht des Bundes betont, „dauerhaft und nachhaltig“ in die Qualität von Kitas zu investieren – auch über 2022 hinaus.

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