Kommentar von SEBASTIAN HEISER
Der Senat wollte sich sein Recht selbst schaffen. Den Einblick in die Unterlagen rund um die Privatisierung der Wasserbetriebe hatte er unter anderem mit einem besonders dreisten Argument abgelehnt: Gegenüber den Konzernen RWE und Veolia habe er sich zur Geheimhaltung verpflichtet. So sollte das Recht auf Akteneinsicht ausgehebelt werden.
Der Senat ist aber der Adressat von Gesetzen, ähnlich wie es auch die Bürger sind. Bürger können ja auch keine Gesetze durch private Verträge aushebeln. Sonst könnte man ja mit dem Nachbarn vereinbaren, dass man von der Pflicht zur Steuerzahlung befreit ist.
Als Bürger würde man auf so eine dreiste Idee nie kommen. Der Senat macht es ständig: Nicht nur beim Auskunftsrecht für Abgeordnete, sondern auch beim Gesetz über Informationsfreiheit für alle Bürger oder dem Presseauskunftsrecht für Journalisten. Immer wieder heißt es: Dazu können wir nichts sagen, denn wir haben uns per Vertrag zum Stillschweigen verpflichtet.
Dabei hat gerade der Staat eine besondere Verpflichtung und Verantwortung für Transparenz. Die Senatoren erledigen schließlich in ihren Dienstsitzen nicht ihre persönlichen Angelegenheiten, sondern sie werden im Auftrag und mit dem Geld der Bürger tätig - die dann auch Rechenschaft verlangen dürfen. Und es bedeutet auch keinen Vertrauensbruch gegenüber Unternehmen, wenn Informationen über einen Vertrag an die Öffentlichkeit kommen. Die Firmen konnten schließlich von Anfang an wissen, dass Behörden besonderen Transparenzpflichten unterliegen. Das muss jetzt nur noch der Senat lernen.
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