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: Mastercard muss 570 Millionen Euro Strafe zahlen

Der zweitgrößte Kreditkartenanbieter hatte mit seinen Regeln Einzelhandel und Verbraucher indirekt draufzahlen lassen. Die EU-Kommission reagiert mit einer saftigen Geldstrafe

Das Neue

Die EU-Komission hat gegen den Kreditkartenanbieter Mastercard eine Geldbuße von rund 570 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Mastercard habe die Kosten für Kartenzahlungen zum Nachteil von Verbrauchern und Einzelhändlern „künstlich in die Höhe getrieben“, erklärte die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager am Dienstag. Die Regelungen hätten laut Vestager verhindert, dass Händler bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen konnten.

Der Kontext

Benutzt ein Verbraucher eine Kreditkarte in einem Geschäft oder online, zahlt die Bank des jeweiligen Händler ein sogenanntes Interbankenentgelt an die Bank des Kartenbesitzers. Dabei geben die Händlerbanken die Gebühr an die Händler weiter, die diese dann in die Endpreise für ihre Produkte einfließen lassen. Das heißt: Auch Verbraucher, die keine Kreditkarten benutzten, zahlten am Ende für die höheren Gebühren indirekt drauf.

Bevor die EU im Dezember 2015 Deckelungen von maximal 0,3 Prozent für Interbankenentgelte verordnete, war die Höhe der Gebühren von Land zu Land sehr unterschiedlich. Doch die Regelungen von Mastercard zwangen die Händlerbanken, ihre Gebühren in denjenigen Ländern zu erheben, wo auch der Händler sitzt.

Damit konnten Händler in Ländern mit hohen Interbankengebühren nicht von geringeren Gebühren bei Händlerbanken in anderen EU-Staaten profitieren – eine grenzüberschreitende Wettbewerbsverzerrung, die Mastercard durch seine Regelungen herbeigeführt hatte.

Die Reaktionen

Zum verhängten Bußgeld sagte der Kreditkartenanbieter: „Diese Entscheidung bezieht sich nur auf vergangene Regelungen, die in einem beschränkten Zeitraum von weniger als zwei Jahren galten, und sie wird keine Änderung in den jetzigen Geschäftsaktivitäten bedeuten.“

Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband findet: „Es ist wichtig, dass die Kommission bei solchen Regelungen aufpasst und auch eingreift.“ Allerdings könne man für den einzelnen Verbraucher keinen exakten Schaden berechnen, der ihm durch die Praktiken von Mastercard entstanden sind. „Bei den Gebühren handelt es sich um eine Preiskomponente, die natürlich Auswirkungen im Wettbewerb hat. Wie sie dann aber vom Händler genau in die Endpreise ihrer Produkte eingeflossen sind, kann man nicht eins zu eins festhalten.“

Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete bei den Grünen und Sprecherin für Verbraucherpolitik, meint: „Dass die EU-Wettbewerbshüter durchgreifen und Mastercard für die künstliche Preistreiberei eine saftige Strafe verpassen, ist gut. Damit wird auch ein klares Signal für den Verbraucherschutz gesetzt.“

Die Konsequenz

Schadenersatzansprüche scheinen aufgrund von kaum möglichen Berechnungen unwahrscheinlich – für den Kreditkartenanbieter Mastercard wird es also vermutlich beim verhängten Bußgeld bleiben.

Sinan Recber