„Das passiert an vielen Orten“

Initiativen kritisieren Aus für den geplanten Gedenkort Fontanepromenade 15. Senat bezieht Stellung

Von Peter Nowak

Noch vor einem Jahr sah alles danach aus, dass die Fontanepromenade 15 zum Gedenkort würde. Dort sollte an die mehr als 26.000 Berliner Jüdinnen und Juden erinnert werden, die von der „Zentralen Dienststelle für Juden des Berliner Arbeitsamts“, die zwischen 1938 und 1945 dort ihren Sitz hatte, zur Zwangsarbeit genötigt wurden. Im Berliner Haushaltsplan für 2018/19 waren rund 100.000 Euro für das Gedenken vorgesehen.

Doch vergangenen Samstag initiierten verschiedene erinnerungspolitische Gruppen vor der Fontanepromenade 15 eine Kundgebung unter dem Motto „obdachloser Gedenkort“. Sie kritisieren, dass die vom Abgeordnetenhaus bereitgestellten Gelder nicht abgerufen wurden (taz berichtete).

Über die Gründe streiten sich Initiativen und Senat. Die Historikerin Susanne Willems, die sich im Verein Gedenkort Fontanepromenade 15 engagiert, kritisiert, die Senatskulturverwaltung sei dem Verein im Dezember 2017 in den Rücken gefallen. Diese habe eigene Vertragsverhandlungen unter Ausschluss des Vereins „mit den Eigentümern angebahnt, aber mehr als drei Monate nicht geführt.“

Damit habe die Senatskulturverwaltung die Zusage des Bremer Eigentümers, Räume für den Gedenkort zu überlassen, verspielt, moniert Willems. Der Leiter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit bei der Senatsverwaltung für Kultur, Daniel Bartsch, sieht das allerdings anders. „Einen Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Einrichtung des Gedenkortes Fontanepromenade 15 gibt es nicht“, erklärt er der taz.

Rechtliche Gründe

Die Gelder im Haushalt 2018/19 seien für eine kooperative Zusammenarbeit der Stiftung Topographie des Terrors mit dem Verein Gedenkort Fontanepromenade 15 bereitgestellt worden. Doch es habe unterschiedliche Projektvorstellungen gegeben. Zudem sei für den Investor aus rechtlichen Gründen lediglich ein umsatzsteuerpflichtiger Vertragspartner zulässig.

Damit schieden sowohl die Stiftung als auch gemeinnützige Vereine als Mieter*innen aus. Auch der sehr hohe Mietzins und Fehlen von Barrierefreiheit hätten einer Anmietung für eine öffentliche Nutzung entgegengestanden, so Bartsch weiter.

Lothar Eberhardt von der Gedenkort-Initiative sieht jedoch einen größeren Zusammenhang: Dass Investoreninteressen ein Gedenken an NS-Unrecht verhindern, passiere an vielen Orten.