Urteil gegen Anwalt in China: Menschenrechtsanwalt muss büßen

Drei Jahre hatten Chinas Behörden Ai Weiwei-Verteidiger Wang Quanzhang festgehalten. Nun ist er zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Demonstranten halten Plakate mit dem Bild des gestorbenen chinesischen Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo und des inhaftierten Menschenrechtlers Wang Quanzhang während einer Protestkundgebung

Für seine Arbeit inhaftiert: Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang Foto: dpa

PEKING taz | Wang Quanzhang musste schon einige Strafen auf sich nehmen. 2008 hatte er kritische Artikel über die chinesische Führung verfasst und sie im Internet veröffentlicht. Die Staatssicherheit durchsuchte daraufhin seine Wohnung.

Fünf Jahre später kam der Bürgerrechtsanwalt zehn Tage in Haft, weil er einen Anhänger der in China verfolgten Falun-Gong-Bewegung verteidigt hatte. Und als sich Wang im Frühjahr 2014 im Nordosten des Landes einen Menschenrechtsanwalt unterstützte, misshandelten ihn Polizeikräfte vor Ort.

Aber eine so lange Haftstrafe wie jetzt hatte der 43-Jährige noch nicht. Nachdem ihn Sicherheitskräfte bereits seit mehr als dreieinhalb Jahren an einen bis vor kurzem unbekannten Ort festgehalten haben, hat ihn ein Volksgericht in der ostchinesischen Stadt Tianjin wegen „Untergrabung der Staatsgewalt“ zu einer insgesamt viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt.

Zudem haben ihm die Richter für fünf Jahre die politischen Rechte entzogen. Für den Prozess, der bereits im Dezember stattfand, wurde erst an diesem Montag das Strafmaß bekanntgegeben.

Immer wieder drangsaliert

Schon während seines Jura-Studiums Ende der 1990er Jahre leistete Wang Menschenrechtsaktivisten juristischen Beistand. Wegen seines Engagements ermahnten ihn staatliche Stellen mehrfach. Als er in seiner Heimatprovinz Shandong als Lehrer an einer Berufsschule tätig war, kam er auch in Kontakt mit Bauern, die in dieser Zeit häufig von Zwangsenteignung und Vertreibung betroffen waren.

Als er schließlich 2007 seine staatliche Prüfung ablegte, um offiziell als Anwalt tätig sein zu können, entrissen ihm die Behörden nur kurze Zeit später die Arbeitserlaubnis wieder. Von seinem Engagement für die Menschenrechte rückte er nicht ab.

Wang arbeitete darauf für die mittlerweile geschlossene Anwaltskanzlei Fengrui, einem Zusammenschluss von kritischen Anwälten aus dem ganzen Land. Wang vertrat unter anderem den derzeit noch in Berlin lebenden Künstler Ai Weiwei. In einer konzertierten Aktion stürmten am 9. Juli 2015 Sicherheitskräfte die Räume der Kanzlei und Dutzende Wohnungen.

Kein Einzelfall

Mehr als 200 Anwälte und ihre Mitarbeiter waren von der Verhaftungswelle betroffen. Fengrui-Gründer Zhou Shifeng ist inzwischen ebenfalls wegen „Untergrabung der Staatsgewalt“ zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Von Wang gab es drei Jahre lang überhaupt kein Lebenszeichen. Seine Ehefrau Li Wenzu befürchtete, dass er gar nicht mehr am Leben sei. Aus Protest machte sie sich im April des vergangenen Jahres zu Fuß auf dem Weg von Peking nach Tianjin, um öffentlichkeitswirksam auf das Schicksal ihres Mannes aufmerksam zu machen. Zwölf Tage war sie für die rund 80 Kilometer unterwegs. Bundeskanzlerin Angela Merkel setzte sich persönlich für seine Freilassung ein.

Schließlich durfte ihn ein Anwalt in Haft besuchen. Wangs Frau wurde der Zutritt zu ihm jedoch auch weiterhin verwehrt. Nicht einmal beim Prozess Ende Dezember durfte sie teilnehmen.

Die China-Expertin von amnesty international, Doriane Lau, geht davon aus, dass bei der viereinhalbjährigen Strafe die drei Jahre Haft, die Wang bereits hinter sich hat, berücksichtigt werde. Das hieße, er dürfte in etwas mehr als einem Jahr freikommen. Ein wirklich freier Mensch wird er in China jedoch auch dann nicht sein.

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