Reaktionen Wertschöpfungskettengesetz: Gesetz als Druckmittel

Unternehmen sollen strengere Sorgfaltspflichten für ausländische Zulieferfabriken einhalten. Entwicklungsorganisationen sind zufrieden.

Eine Person vor einem Regal mit Garn

Arbeiten in der gesamten Lieferkette soll sicherer werden: Textilarbeiterin in Haian Foto: Reuters

BERLIN taz | Den Entwurf eines Gesetzes für Sorgfaltspflichten von Firmen haben Entwicklungsorganisationen begrüßt. Die taz berichtete über das Vorhaben des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), große deutsche Unternehmen auf ökologische und soziale Standards in ihren weltweiten Zulieferfabriken zu verpflichten.

„Nach wie vor herrschen in vielen ausländischen Produk­tionsstätten deutscher Unternehmen gefährliche Arbeitsbedingungen“, erklärte der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (Venro), dem unter anderem die kirchlichen Hilfswerke Brot für die Welt und Misereor angehören. Organisationen wie Germanwatch und Ikota äußerten sich ebenfalls zustimmend. Der Verband Textil und Mode, dem betroffene Bekleidungskonzerne angehören, wollte am Montag nichts sagen.

Aus dem Haus von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hieß es, bei dem Gesetzentwurf „handelt sich um erste Überlegungen, die wir in die Diskussion einführen und mit unseren Partnern besprechen werden“. Eine Sprecherin verwies auf den Nationalen Ak­tionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Große Unternehmen sollen demnach freiwillig die Zustände in ihren globalen Produktionsketten verbessern. „Sollte sich 2020 herausstellen, dass die Freiwilligkeit nicht ausreicht, wird die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag gesetzlich tätig.“

„Klare Sprache“

„Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen gestärkt werden müssen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Daher ist es gut, dass der Koalitionsvertrag und der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte eine klare Sprache sprechen.“

Währenddessen wollen die Klä­ger*innen gegen den Textildiscounter Kik versuchen, den Prozess fortzusetzen. Man werde beim Oberlandesgericht Hamm, der nächsten Instanz, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wenn der erfolgreich sei, gehe man eventuell in die Berufung. Ende 2018 erklärte das Landgericht Dortmund den Fall für verjährt. Hinterbliebene und Geschädigte in der Kik-Zulieferfabrik Ali Enterprises in Pakistan wollten 2012 Schmerzensgeld erstreiten.

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