Infos über Schwangerschaftsabbrüche: Koalitionseinigung zu Paragraf 219a

Ärzte und Krankenhäuser sollen darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. „Meine Homepage bleibt strafbar“, kritisiert Kristina Hänel.

Eine Demonstrantin hält einen Drahtbügel in der Hand mit der Forderung: Nie wieder – weg mit 219a

Diese Forderung bleibt unerfüllt. 219a bleibt Foto: Imago/IPON

BERLIN dpa/epd | Frauen sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Das sieht ein Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nach langem Streit um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen verständigt hat. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Das „Werbeverbot“ selbst bleibt demnach bestehen, der Paragraf 219a wird aber ergänzt. Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf ihrem Internetauftritt.

Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen – mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden.

Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille künftig zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Das helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der dpa. „Ich halte das im Rahmen des gefundenen Kompromisses für eine gute Ergänzung.“

Minimaler Fortschritt

Die FDP wertete die Einigung als „Kotau der SPD vor dem Koalitionspartner“. Der Paragraf 219a werde nur um eine minimale Ausnahme ergänzt, kritisierte Fraktionsvize Stephan Thomae. „Ärzte dürfen auch weiterhin nicht entscheiden, wie sie Schwangere informieren. Das ist ein Misstrauensbeweis gegenüber den Ärzten.“ Der Entwurf sei nur ein minimaler Fortschritt für die Frauen.

Die große Koalition hatte monatelang heftig über Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gestritten. Ausgelöst wurde die Debatte von einem Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel, die vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte.

Grundlage war der Paragraf 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbiete. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte – wie Grüne, Linke und FDP – eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht.

Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber nicht alle Kritiker zufrieden stellte. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf.

„Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD) der dpa. Die neue Vorschrift sorge zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, betonte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). „In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.

„Das kann man Rechtssicherheit nennen“

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel äußerte sich kritisch über die Einigung. Diese bedeute nur, dass Ärzte und Ärztinnen „jetzt doch informieren dürfen, dass sie Abbrüche machen“, erklärte sie auf Twitter. „Weitere Informationen sind nicht erlaubt. Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar. Das kann man Rechtssicherheit nennen, wenn man will.“

Die Allgemeinmedizinerin Hänel war auf Grundlage des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Hänels Verurteilung entfachte vor mehr als einem Jahr eine Debatte über den Paragrafen.

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