Streit um Vorkaufsrechte in der Karl-Marx-Allee: Alles bleibt doch ganz anders

Kollatz’ Verwaltung wollte, dass die Wohnungen alle wieder in staatliche Hand kommen. Das passiert nun eher nicht. Ein Wochenkommentar.

Nun also doch: Es wird vermutlich zum „gestreckten Erwerb“ kommen Foto: dpa

Alles zurück. Nicht auf Start, aber auf Stand Anfang Januar. Das ist die Folge der Landgerichtsentscheidung zum Thema Karl-Marx-Straße vom Montag.

Dass es in diesem Zusammenhang überhaupt eine Klage der Senatsverwaltung für Finanzen gab, hatte vor einigen Wochen selbst gut informierte Journalisten überrascht. Am Rande einer Senatspressekonferenz erwähnte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) im Januar, dass im Fall eines Erfolgs vor Gericht jenes Modell für die drei Wohnblöcke an der ehemaligen sozialistischen Prachtstraße, das vor allem Friedrichshains Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) verfolgte, gar nicht zum Zuge kommen könnte.

Um nämlich zu verhindern, dass die für viele zum Inbegriff des Bösen auf dem Mietmarkt gewordene Deutsche Wohnen fast 700 Wohnungen von dem bisherigen Eigentümer Predac Immobilien Management AG übernahm, sollten die Mieter ihr individuelles Vorkaufsrecht nutzen.

Der Eigentümer, der eine Wohnung an jemand verkaufen will, muss diese zunächst dem jeweiligen Mieter anbieten, in Milieuschutzgebieten dem jeweiligen Bezirk. Für diese besteht also ein Vorkaufsrecht.

Man kann nun vom „gestreckten Erwerb“ ausgehen

Rund 40 Prozent der Mieter unterstützten das Vorgehen, ihre Wohnungen zunächst zu kaufen und gleich anschließend in die Hände der landeseigenen Wohnungsgesellschaft Gewobag zu geben. Dieses Modell bekam einen eigenen Namen: „gestreckter Erwerb“ – gestreckt, weil die Wohnungen nicht direkt, sondern über die Mieter an das Landesunternehmen gehen.

Kollatz’ Verwaltung aber hatte noch mehr im Sinn: Sie erwirkte im Dezember einstweilige Verfügungen gegen den Verkauf und wollte erreichen, dass die Wohnungen alle wieder in staatliche Hand kommen, konkret in den Besitz der ebenfalls landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte. Das passiert nach der Gerichtsentscheidung vom Montag voraussichtlich nicht.

Die Wohnungen werden nun wohl doch über den Erwerb der Mieter an die Gewobag kommen

Die Finanzverwaltung prüft nach eigenen Angaben zwar noch, ob sie in Berufung geht – die schriftliche Urteilbegründung lag Mitte der Woche noch nicht vor –, aber Senator Kollatz selbst klang in einer ersten Reaktion nicht so, als ob er den Rechtsstreit weiterverfolgen will: „Wir gehen davon aus, dass der Verkauf des größten Teils der Wohnungen an die Deutsche Wohnen stattfinden und der gestreckte Erwerb zum Zuge kommen wird.“

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