AWO zum Tarif verpflichtet

Die Arbeiterwohlfahrt muss in Bremerhaven den „Tarifvertrag Pflege in Bremen“ anwenden. Das hat das Arbeitsgericht entschieden. Die AWO muss nun mehr Urlaub gewähren und Sonderzahlungen leisten

„Die Kostenträger akzeptierten den Tarifvertrag, sodass er keine allzu große wirtschaftlicheBelastung ist“

Arnold Knigge, LAG Freie Wohlfahrtspflege

Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bremerhaven verpflichtet, den „Tarifvertrag Pflege in Bremen“ anzuwenden. Vier Beschäftigte hatten geklagt, weil der Pflegedienst den zwischen den freien Wohlfahrtsverbänden und der Gewerkschaft Ver.di ausgehandelten Tarifvertrag nicht anerkannte und eine Jahressonderzahlung nicht leisten wollte. Der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Arnold Knigge, sagte am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst, das Urteil sei für die AWO eine „krachende Niederlage“.

Die Wohlfahrtsverbände im Land Bremen hatten sich 2014 zu einer Tarifgemeinschaft zusammengeschlossen. Die AWO Bremerhaven hatte nun vor Gericht argumentiert, sie sei im März 2017 aus der Tarifgemeinschaft ausgestiegen – noch bevor am 23. März der aktuelle Tarifvertrag unterschrieben wurde. Außerdem fehle der Tarifgemeinschaft die Kompetenz zum Abschluss eines Tarifvertrages.

Das sah das Gericht anders: Der Austritt aus der Tarifgemeinschaft sei erst zum 31. März 2017 rechtskräftig geworden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Tarifvertrag zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet worden sei. Außerdem sei die Tarifgemeinschaft gemäß ihrer Satzung berechtigt, einen Tarifvertrag abzuschließen. Die AWO müsse daher die bisher verweigerten Jahressonderzahlungen leisten und mehr Urlaub gewähren. Das Gericht ließ jedoch eine Berufung zu.

Gegenüber dem Bremer Weser-Kurier kündigte AWO-Geschäftsführer Siegmar Weegen an, zunächst die Urteilsbegründung genau zu prüfen. Eine Berufung schließe er nicht aus.

Der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft, Knigge, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Er hoffe, dass die AWO Bremerhaven in die Tarifgemeinschaft mit den übrigen Wohlfahrtsverbänden im Land Bremen zurückkehre und nicht in Berufung gehe. Die Kostenträger akzeptierten den Tarifvertrag, sodass er keine allzu große wirtschaftliche Belastung sei. Dies werde auch dadurch deutlich, dass die AWO in Bremen fest zur Gemeinschaft stehe und den Tarif auch anwende. (epd)