Streit über Regeln für Rüstungsexporte: Grüne fordern EU-Aufsicht für Rüstung
Deutschland und Frankreich wollen offenbar die Regeln für Rüstungsexporte aufweichen. Die Grünen sind dagegen – und präsentieren einen Gegenvorschlag.
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dpa | Für Waffenexporte aus EU-Staaten fordern die Grünen eine europäische Aufsicht mit eigenen Sanktionsmöglichkeiten. Die Ausfuhr von Rüstungsgütern müsse stärker kontrolliert werden, sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock der dpa. „Der richtige Schritt dahin wäre ein europäisches Aufsichtsgremium für Rüstungsexporte unter der Schirmherrschaft der EU-Außenbeauftragten.“
Dieses Gremium solle Genehmigungen für den Export auf Grundlage der EU-Leitlinien für Rüstungsexporte erteilen, darunter Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts in dem Land, in das exportiert wird. „Verstößt ein Mitgliedstaat gegen die Exportbestimmungen, muss die Kompetenz des Aufsichtsgremiums weit genug reichen, eigenständig Sanktionen verhängen zu können“, forderte Baerbock.
Sie kritisierte zugleich zwischen Deutschland und Frankreich vereinbarte Grundsätze für den Export gemeinsam produzierter Rüstungsgüter an Länder außerhalb von EU und Nato. „Das deutsch-französische Geheimpapier richtet massiven Flurschaden an und erschwert eine gemeinsame Außenpolitik auf Basis von Menschenrechten in Europa“, sagte Baerbock.
Die Bundesregierung solle vor der Europawahl ein Zeichen zur Stärkung des europäischen Rechts setzen. „Der Geheimvertrag zwischen Deutschland und Frankreich tut das Gegenteil. Er untergräbt die europäische Autonomie und Zusammenarbeit.“
Bericht über Geheimabkommen
Der Spiegel hatte bereits am Wochenende berichtet, dass die beiden Länder sich beim Export in sogenannte Drittländer weitgehend freie Hand lassen wollen. Vereinbarungen dazu stünden in einem geheimen Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Freundschaftsvertrag von Aachen, der Ende Januar unterzeichnet worden war.
Die Vereinbarung ziele in erster Linie auf deutsch-französische Gemeinschaftsprojekte wie den geplanten Kampfpanzer und das neue Kampfflugzeug, hieß es. Es sei vorgesehen, dass ein Land nur dann Bedenken gegen Rüstungsexporte anmelden kann, wenn seine direkten Interessen oder die nationale Sicherheit gefährdet sind, nicht aber zum Beispiel unter Hinweis auf die Menschenrechtslage im Empfängerstaat.
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