Reform des EU-Urheberrechts: Erst abstimmen oder demonstrieren?

EU-Urheberrecht: Sogar der Abstimmungstermin ist zum Politikum geworden. Kritiker fürchten, dass so Proteste verhindert werden sollen.

Demonstrantin in Berlin

Demonstrantin in Berlin Foto: ipon

BERLIN taz | Im Konflikt um die Urheberrechtsreform der EU streiten sich die beiden Seiten nun über den Abstimmungstermin. Nachdem die konservative EVP-Fraktion den Antrag gestellt hatte, die Abstimmung im EU-Parlament auf die kommende Woche zu terminieren, kritisieren Gegner der neuen Regeln ein taktisches Manöver: Würde schon in der kommenden Woche über das Reformvorhaben abgestimmt, käme das Votum den geplanten Großdemonstrationen zuvor. Damit wollen Aktivist:innen unter anderem der Kampagne „Save the Internet“ am 23. März europaweit Menschen auf die Straße bringen.

Die EU-Urheberrechtsreform soll eigentlich dazu dienen, das noch primär im Analogen verhaftete Urheberrecht so zu gestalten, dass es auch im digitalen Zeitalter nicht obsolet ist. Doch allen voran ein Punkt hat in den vergangenen Monaten unter dem Begriff Uploadfilter für Schlagzeilen gesorgt: Artikel 13 der Richtlinie.

Dabei stehen Upload-Filter wörtlich gar nicht in dem neuen Regelwerk. Vorgesehen ist, dass Internet-Plattformen wie YouTube oder Facebook haften, wenn Nutzer:innen urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen. Befürworter:innen der neuen Regeln hoffen darauf, dass so der Anreiz steigt, entsprechende Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhaber:innen abzuschließen.

Kritiker:innen gehen dagegen von zweierlei Folgen aus: Erstens wird es schwierig bis unmöglich, Filter zu entwickeln, die eine zulässige Verwendung von einer unzulässigen Verwendung unterscheiden können. „Es gibt keine Technik, die Satire und Parodie auch als solche erkennt“, sagt der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD).

Immenser Wettbewerbsnachteil für kleine Plattformen

Daher werden die Plattformen vermutlich dazu tendieren, lieber zu viele Uploads zu unterbinden als zu wenig. Zweitens kostet die Entwicklung entsprechender Algorithmen, die urheberrechtlich geschütztes Material erkennen, Geld. Höchstens finanzstarke Unternehmen wie YouTube könnten sich das leisten – ein immenser Wettbewerbsnachteil für kleine Plattformen.

„Die Regelung müsste auf Plattformen beschränkt werden, auf denen heute nachweislich große Mengen an Urheberrechtsverstößen vorkommen“, sagt die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piratenpartei), Schattenberichterstatterin für die Reform. Filter lehnt sie ab. Stattdessen sollten Plattformen, die Geld mit den Inhalten Dritter verdienen wollen, Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhaber:innen oder Urheber:innen treffen müssen.

Plattformen sollen haften, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen

Die EVP-Fraktion bestritt via Twitter indirekt taktische Gründe für eine frühe Abstimmung. Man habe direkt nach dem Beschluss des Rechtsausschusses beantragt, dass so schnell wie möglich abgestimmt werden solle. Dennoch scheint sich nun der spätere Termin abzuzeichnen.

So kündigte der Fraktionsvorsitzende der EVP-Fraktion, Manfred Weber, in der ARD an, dass wie geplant Ende März abgestimmt werde. Der Antrag auf Abstimmung in der kommenden Woche war allerdings bis Redaktionsschluss nicht zurückgezogen. Bleibt es bei diesem Antrag, stimmt am heutigen Donnerstag das EU-Parlament über den Termin in der kommenden Woche ab. Ob die Konservativen dafür eine Mehrheit finden, ist aber zweifelhaft. Nicht nur die Grünen/EFA-Fraktion sind dagegen, auch die sozialdemokratische Fraktion hat sich mittlerweile dagegen ausgesprochen.

Am Ende dürfte die Diskussion über den Termin die Kritiker der neuen Regeln eher gestärkt haben: So sind bereits diese Woche mehrere tausend Menschen gegen Artikel 13 auf die Straße gegangen – spontan.

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